Sehr
geehrtAntragsteller/in
danke für Ihre Nachricht. Auf die von Ihnen angesprochenen Themen dürfen wir wie folgt antworten:
Thema Denkmalschutz:
Wie Sie richtig schreiben, stehen Teile der ehemaligen Spinnerei Feldkirch unter Denkmalschutz. F.M. Hämmerle hat lediglich um Abriss mancher Annexbauten angesucht, welche nicht unter Denkmalschutz stehen. Die baurechtliche Bewilligung zum Abriss wurde F.M. Hämmerle bereits vor mehreren Jahren erteilt, bisher aber noch nicht konsumiert.
Beim aktuellen Prozess (wie auch bei allen bisherigen Überlegungen sowie beim genannten Abriss) ist die Kollegin vom Bundesdenkmalamt stark eingebunden. Ziel aller Beteiligter ist es, die denkmalgeschützten Bereiche zu erhalten und einer adäquaten Nutzung zuzuführen. Der Denkmalschutz wird also im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt und stellt darüber hinaus sogar einen zentralen Faktor für die weitere Entwicklung dar. Zudem benötigen bauliche Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude immer auch die Genehmigung des Bundesdenkmalamtes.
Thema Bewusstseinsbildung:
Zu Ihrer Frage der Bewusstseinsbildung zur Geschichtsträchtigkeit sehen wir verschiedene Aspekte als zentral: Der Stadt ist die besondere geschichtliche und kulturelle Bedeutung dieses Gebäudes bewusst. Im Rahmen unserer Stadtentwicklung setzen wir uns daher aktiv dafür ein, das Bewusstsein für den Wert der schützenswerten Bausubstanz in der Bevölkerung zu stärken. Die Stadtplanung war und ist eng in die Entwicklungsprozesse in der Hämmerlestraße eingebunden. Immer wieder finden hierzu öffentliche Veranstaltungen statt – etwa Ausstellungen oder thematische Stadtspaziergänge, die die Geschichte und Bedeutung dieser Gebäude sichtbar machen. Bereits im Jahr 2018 wurde das Areal im Zuge der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans mit den politischen Entscheidungsträger:innen erkundet, und auch danach gab es für die Bevölkerung immer wieder Gelegenheit diese private Liegenschaft zu besichtigen, beispielsweise im Rahmen der Ausstellung zum Baukulturgemeindepreis, den die Stadt Feldkirch im Jahr 2021 erhalten hat. So konnten auch bisher immer wieder Aktivitäten durchgeführt werden, um die historische und städtebauliche Relevanz dieser Liegenschaft hervorzuheben und in der Öffentlichkeit zu verankern.
Thema Beteiligung:
Zur von Ihnen angesprochenen Bevölkerungsbeteiligung dürfen wird darauf hinweisen, dass es sich um privates Bauvorhaben handelt. Grundsätzlich versteht die Stadt Feldkirch unter Bürgerbeteiligung einen transparenten Informations- und Dialogprozess, der die Öffentlichkeit frühzeitig einbindet und Rückmeldungen aus der Bevölkerung aufnimmt. Dabei ist es uns wichtig zu betonen, dass Beteiligung unterschiedliche Stufen haben kann – von der reinen Information über den aktiven Dialog bis hin zur Mitgestaltung. Bürgerbeteiligung bedeutet jedoch nicht automatisch Mitentscheidung im rechtlichen Sinne, sondern kann auch darauf abzielen, Interessen, Anregungen und Bedenken in den weiteren Planungsprozess einfließen zu lassen.
Thema Flächenwidmung:
Ein Ansuchen zur Änderung des Flächenwidmungsplans wurde bisher nicht bei der Stadt Feldkirch eingereicht. Wir dürfen aber darauf hinweisen, dass die Stadt Feldkirch im Zuge von städtebaulichen Entwicklungsverfahren immer wieder das Instrument der sogenannten Vertragsraumordnung – welche auch im Vorarlberger Raumplanungsgesetz verankert ist – anwendet. Dies wird auch bei künftigen Ersuchen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes so gehandhabt werden.
Auch uns liegt viel an einer positiven Entwicklung des Areals ganz im Sinne unseres Räumlichen Entwicklungskonzeptes (das Sie bei Interesse gerne unter diesem Link abrufen können:
https://www.feldkirch.at/fileadmin/user…) – ich denke, Sie finden hier sehr viele Punkte wieder, die auch für Sie als Bewohner von Gisingen wichtig sein werden.
Mit freundlichen Grüßen