Stadtwildnis am Gaudenzdorfer Gürtel

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Ich bitte um Informationen über mögliche Umweltbelastung sowie Gefahrenquellen im Bereich der "Stadtwildnis" am Gaudenzdorfer Gürtel. Gemeint sind den Behörden vorliegende Informationen über im Grund abgelagerte Problem- oder Giftstoffe, aber auch über vermutete Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Wien auf ihrer Website über Bohrungen in dem Bereich der "Stadtwildnis" für den Wiental Kanal berichtet hat (https://www.wien.gv.at/umwelt/kanal/bau…). Ich gehe davon aus, dass in diesem oder einem anderen Zusammenhang entsprechende Erkenntnisse vorliegen könnten.

Ich bitte außerdem um Kenntnisnahme, dass ich diese Anfrage nicht nur nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz stelle, sondern auch nach dem Umweltinformationsgesetz, insofern es sich bei den angefragten Informationen um solche nach § 2 UIG handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2023
  • Frist
    12. Mai 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Stadtwildnis am Gaudenzdorfer Gürtel [#2851]
Datum
17. März 2023 09:24
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bitte um Informationen über mögliche Umweltbelastung sowie Gefahrenquellen im Bereich der "Stadtwildnis" am Gaudenzdorfer Gürtel. Gemeint sind den Behörden vorliegende Informationen über im Grund abgelagerte Problem- oder Giftstoffe, aber auch über vermutete Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Wien auf ihrer Website über Bohrungen in dem Bereich der "Stadtwildnis" für den Wiental Kanal berichtet hat (https://www.wien.gv.at/umwelt/kanal/baustellen/wiental.html). Ich gehe davon aus, dass in diesem oder einem anderen Zusammenhang entsprechende Erkenntnisse vorliegen könnten. Ich bitte außerdem um Kenntnisnahme, dass ich diese Anfrage nicht nur nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz stelle, sondern auch nach dem Umweltinformationsgesetz, insofern es sich bei den angefragten Informationen um solche nach § 2 UIG handelt.
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Stadtinformation eing…
Von
Wien
Betreff
INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz
Datum
17. März 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort
e10-8662765333193405461.png
3,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Stadtinformation eingelangt, und wurde an die zuständige Geschäftsgruppe, zur Beantwortung übermittelt. Geschäftsgruppe - Klima, Umwelt, Demokratie und Personal - Amtsführender Stadtrat Czernohorszky Jürgen, Mag. 1010 Wien, Felderstraße 1, Stiege 6, Halbstock Telefon +43 1 4000 81281 <<E-Mail-Adresse>> Fax+43 1 4000 9981340 Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen vorerst behilflich sein. Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche Task- bzw. Incidentnummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel WKN - 793282/20 Seh…
Von
Wien
Betreff
INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel
Datum
29. März 2023 06:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
3,5 KB


WKN - 793282/20 Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf ihre Anfrage hinsichtlich Schadstoff- und Kampfmittelbelastung des Bereiches Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel dürfen wir wie folgt Stellung nehmen: Wir befinden uns zur Zeit in der Planungsphase für die Errichtung des Wiental Kanal -West. Dieser Entlastungskanal wird sich vom Ende des bestehenden Wiental Kanals im Bereich Ernst Arnold Park im 5. Bezirk über eine Länge von 8,5km bis zum Skaterpark Auhof im 13. Bezirk erstrecken. Für das Projekt wurde bereits um wasserrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Behörde, der MA58-Wasserrecht, angesucht. Im Zuge der Planungen wurde sowohl eine Kampfmittelvorerkundung über das gesamte geplante Baufeld als auch eine umfangreiche Baugrunduntersuchung durchgeführt. Dabei war jeweils auch die Stadtwildnis am Gaudenzdorfer Gürtel Gegenstand der Untersuchungen. Ergebnis der Kampfmittelvorerkundung: Die Kampfmittelvorerkundung dient dazu auf Basis historischer Daten eine generelle Gefährdungseinschätzung durchzuführen. Demnach ist im gegenständlichen Bereich mit dem Vorhandensein von Kampfmittel zu rechnen. Es werden daher bei allen Arbeiten in diesem Bereich im Vorfeld entsprechende Kampfmittelsondierungen durchgeführt um Gefährdung für Personen und Bauwerke auszuschließen. Das entspricht der üblichen Vorgangsweise in derartigen Bereichen. Ergebnis der Baugrunduntersuchungen: Die durchgeführte Baugrunduntersuchung dient der Bestimmung der für die geplanten Baumaßnahmen relevanten Bodenkennwerte und der Bestimmung der Entsorgungsmöglichkeiten für Aushubmaterial. Im gegenständlichen Bereich der Stadtwildnis wurden insgesamt 5 Bohrungen mit einer Tiefe von bis zu 30m durchgeführt. Aufgrund der dort befindlichen Verdachtsfläche "Gaswerk Gaudenzdorf" wurden hier verstärkt Bohrungen angeordnet. Die gewonnenen Bodenproben wurden bodenchemisch untersucht. Bei zwei der fünf Bohrungen wurden in jeweils einer Bodenschicht Konzentrationen von PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Benzo(a)pyren festgestellt, die eine Deponierung unmöglich machen. Der Aushub aus diesen Bereichen muss daher als Sondermüll entsorgt werden. Im Zuge der Bauarbeiten wird das Aushubmaterial neuerlich untersucht, den verschiedenen Deponieklassen zugeordnet und entsprechend entsorgt. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel [#2851] Sehr gee…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel [#2851]
Datum
29. März 2023 14:19
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Auskunft zur Stadtwildnis. Ich möchte gleich noch eine Folgeanfrage anschließen. Und zwar würde ich gerne wissen, wann die erwähnten fünf Bohrungen im Rahmen der Baugrunduntersuchung durchgeführt wurden. Auch würde mich interessieren, wie viel Aushubmaterial weggebracht worden ist. Und natürlich wäre es auch interessant zu wissen, was dies für die Errichtung des Wiental-Kanal-West bedeutet. Ist eine spezielle Sanierung der Fläche notwendig? Sind Schutzmaßnahmen geplant, um eine Verbreitung des festgestellten PAK und Benzo(a)pyren zu verhindern? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel [#2851] Und noch…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel [#2851]
Datum
29. März 2023 14:47
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Und noch eine Frage ist mir eingefallen - können Sie mir die konkreten Konzentrationen von PAK und Benzo(a)pyren nennen, die in den Proben gemessen wurden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
AW: INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel [#2851] WKN - 79…
Von
Wien
Betreff
AW: INC000001149709: Auskunftspflichtgesetz; Anfrage Nr.: 2851; Stadtwildnis Gaudenzdorfer Gürtel [#2851]
Datum
31. März 2023 20:49
Status
Anfrage abgeschlossen
WKN - 793282/20 Sehr geehrtAntragsteller/in Im Zuge der Probebohrungen wurde kein Aushubmaterial entsorgt, da im Zuge der Bohrungen kein Aushubmaterial aus den tiefer liegenden Schichten anfällt. Hier werden lediglich Bohrkerne entnommen und die entstandenen Hohlräume mit nicht kontaminiertem Material verfüllt. Die entnommenen Bohrkerne werden in Kisten verpackt und zur Dokumentation und für weitere Analysen aufbewahrt. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten wird das Aushubmaterial fachgerecht entsorgt werden. Es handelt sich hier um ein Umweltprojekt und dem entsprechend ist es für uns selbstverständlich dafür Sorge zu tragen, dass während des gesamten Arbeitsablaufes keine Beeinträchtigung von Menschen oder Natur entstehen kann. Dafür wird auch die Expertise von einschlägigen Fachleuten herangezogen werden. Für die Wiederverfüllung von Baugruben wird nicht kontaminiertes Material verwendet. Bisher liegt uns nur die Einordnung in die Deponieklassen und noch keine Konzentrationen von PAK und Benzo(a)pyren vor. Wir bitten um Verständnis, dass uns beim derzeitigen Planungsstand keine weiteren Details vorliegen. Mit freundlichen Grüßen