Standortbezogene Fachdatensätze („,Points of Interest") der Stadt Graz in maschinenlesbarer Form

Anfrage an: Stadt Graz
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

zu folgenden bei der Stadt Graz vorhandenen standortbezogenen Daten:

1. **Datensatzverzeichnis:** Ein Verzeichnis sämtlicher von der Stadt Graz bzw. ihren Abteilungen und Ämtern geführten standortbezogenen Fachdatensätze im städtischen Geoinformationssystem – also aller Datensätze, die Einrichtungen, Objekte oder Orte im Stadtgebiet mit Koordinaten bzw. Adressen erfassen („Points of Interest" im weiteren Sinn) – je Datensatz mit Bezeichnung, datenführender Stelle, Attributumfang, Aktualisierungsintervall und vorliegendem Format.

2. **Standortdatensätze:** Die Fachdatensätze nach Punkt 1 selbst, in maschinenlesbarer Form (GeoJSON, CSV oder Shapefile) samt Koordinaten und Sachattributen. Dies umfasst insbesondere – soweit jeweils vorhanden – die folgenden Kategorien:
- **a) Gesundheit und Soziales:** Krankenanstalten, Ambulatorien, Ordinationen, Apotheken, öffentlich zugängliche Defibrillatoren, Pflege- und Seniorenwohnheime, Tageszentren, Jugendzentren, Stadtteil- und Beratungszentren, Notschlafstellen (soweit öffentlich bekanntgemacht);
- **b) Bildung und Kultur:** Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Museen, Theater, Kinos und Veranstaltungshäuser, Denkmäler, Gedenkstätten und Kunst im öffentlichen Raum;
- **c) Öffentliche Einrichtungen:** Ämter und Magistratsstandorte, religiöse Einrichtungen, Friedhöfe, Wahllokale bzw. Wahlsprengel-Standorte, öffentliche WLAN-Zugangspunkte der Stadt;
- **d) Sport, Freizeit und Grünraum:** Sport- und Freizeitanlagen, Bäder und Badeplätze, Spielplätze, Parkanlagen und Grünflächen mit Einrichtungen, Grillplätze, Hundewiesen, Kleingartenanlagen;
- **e) Versorgung im öffentlichen Raum:** Trinkbrunnen, öffentliche WC-Anlagen, Marktplätze samt Wochen- und Bauernmarktstandorten, Streugutbehälter;
- **f) Mobilität:** Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Taxistandplätze, Carsharing-Standplätze, Bike-Sharing-Stationen, Fahrradabstellanlagen, E-Ladestationen;
- **g) Abfallwirtschaft:** Altstoff- und Problemstoffsammelstellen, Altglas- und Altkleidercontainerstandorte;
- **h) Sicherheit und Krisenvorsorge:** Standorte der Feuerwehren und Rettungswachen, Zivilschutz-Sirenen und Notwasserbrunnen sowie Hydranten- bzw. Löschwasserentnahmestellen, jeweils soweit bei der Stadt vorliegend und soweit keine Geheimhaltungsgründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen;
- **i)** sowie alle weiteren im Verzeichnis nach Punkt 1 enthaltenen Kategorien.

Bereits als Open Government Data veröffentlichte Datensätze können durch einen Verweis auf die jeweilige Quelle erledigt werden; Datensätze, die bei stadteigenen Unternehmen (z. B. Holding Graz) geführt werden, mögen im Sinne der Weiterleitungsklausel behandelt werden.

3. **Betriebs- und Gewerbestandorte:** Die im Wirkungsbereich der Stadt Graz als Gewerbebehörde vorhandenen Standortdaten der aktiven Gewerbeberechtigungen im Stadtgebiet (Standortadresse, Gewerbewortlaut bzw. Branche, Bezeichnung des Betriebs) in maschinenlesbarer Form; hilfsweise Auskunft, in welcher Form und bei welcher Stelle ein Gesamtauszug dieser – über das GISA ohnehin einzeln öffentlich abfragbaren – Daten für das Grazer Stadtgebiet erhältlich ist.

Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Aufwands: Punkt 1 (das Verzeichnis) ersuche ich jedenfalls zu erledigen; die Übermittlung der Datensätze nach Punkt 2 kann gerne gestaffelt oder durch Bereitstellung über einen Downloadlink erfolgen.

Ich rege an, die Datensätze nach Punkt 1 und 2 dauerhaft als Open Government Data auf data.graz.gv.at unter offener Lizenz zu veröffentlichen, und verweise auf das Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 über hochwertige Datensätze, die für die Kategorie Georaum eine kostenlose, maschinenlesbare Bereitstellung vorsieht.

Personenbezogene Daten natürlicher Personen, die einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG unterliegen, können geschwärzt werden; ich ersuche in diesem Fall um teilweisen Zugang unter Schwärzung ausschließlich der betroffenen Angaben anstelle einer gänzlichen Verweigerung. Sollte für einzelne Punkte eine andere Stelle informationspflichtig sein, ersuche ich um Weiterleitung und Verständigung.

Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form über diese Plattform und verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. August 2026
  • Frist
    31. August 2026
  • 0 Follower:innen
Matthias Schabhüttl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Stadt Graz Details
Von
Matthias Schabhüttl
Betreff
Standortbezogene Fachdatensätze („,Points of Interest") der Stadt Graz in maschinenlesbarer Form [#5151]
Datum
3. August 2026 07:05
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
zu folgenden bei der Stadt Graz vorhandenen standortbezogenen Daten: 1. **Datensatzverzeichnis:** Ein Verzeichnis sämtlicher von der Stadt Graz bzw. ihren Abteilungen und Ämtern geführten standortbezogenen Fachdatensätze im städtischen Geoinformationssystem – also aller Datensätze, die Einrichtungen, Objekte oder Orte im Stadtgebiet mit Koordinaten bzw. Adressen erfassen („Points of Interest" im weiteren Sinn) – je Datensatz mit Bezeichnung, datenführender Stelle, Attributumfang, Aktualisierungsintervall und vorliegendem Format. 2. **Standortdatensätze:** Die Fachdatensätze nach Punkt 1 selbst, in maschinenlesbarer Form (GeoJSON, CSV oder Shapefile) samt Koordinaten und Sachattributen. Dies umfasst insbesondere – soweit jeweils vorhanden – die folgenden Kategorien: - **a) Gesundheit und Soziales:** Krankenanstalten, Ambulatorien, Ordinationen, Apotheken, öffentlich zugängliche Defibrillatoren, Pflege- und Seniorenwohnheime, Tageszentren, Jugendzentren, Stadtteil- und Beratungszentren, Notschlafstellen (soweit öffentlich bekanntgemacht); - **b) Bildung und Kultur:** Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Museen, Theater, Kinos und Veranstaltungshäuser, Denkmäler, Gedenkstätten und Kunst im öffentlichen Raum; - **c) Öffentliche Einrichtungen:** Ämter und Magistratsstandorte, religiöse Einrichtungen, Friedhöfe, Wahllokale bzw. Wahlsprengel-Standorte, öffentliche WLAN-Zugangspunkte der Stadt; - **d) Sport, Freizeit und Grünraum:** Sport- und Freizeitanlagen, Bäder und Badeplätze, Spielplätze, Parkanlagen und Grünflächen mit Einrichtungen, Grillplätze, Hundewiesen, Kleingartenanlagen; - **e) Versorgung im öffentlichen Raum:** Trinkbrunnen, öffentliche WC-Anlagen, Marktplätze samt Wochen- und Bauernmarktstandorten, Streugutbehälter; - **f) Mobilität:** Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Taxistandplätze, Carsharing-Standplätze, Bike-Sharing-Stationen, Fahrradabstellanlagen, E-Ladestationen; - **g) Abfallwirtschaft:** Altstoff- und Problemstoffsammelstellen, Altglas- und Altkleidercontainerstandorte; - **h) Sicherheit und Krisenvorsorge:** Standorte der Feuerwehren und Rettungswachen, Zivilschutz-Sirenen und Notwasserbrunnen sowie Hydranten- bzw. Löschwasserentnahmestellen, jeweils soweit bei der Stadt vorliegend und soweit keine Geheimhaltungsgründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen; - **i)** sowie alle weiteren im Verzeichnis nach Punkt 1 enthaltenen Kategorien. Bereits als Open Government Data veröffentlichte Datensätze können durch einen Verweis auf die jeweilige Quelle erledigt werden; Datensätze, die bei stadteigenen Unternehmen (z. B. Holding Graz) geführt werden, mögen im Sinne der Weiterleitungsklausel behandelt werden. 3. **Betriebs- und Gewerbestandorte:** Die im Wirkungsbereich der Stadt Graz als Gewerbebehörde vorhandenen Standortdaten der aktiven Gewerbeberechtigungen im Stadtgebiet (Standortadresse, Gewerbewortlaut bzw. Branche, Bezeichnung des Betriebs) in maschinenlesbarer Form; hilfsweise Auskunft, in welcher Form und bei welcher Stelle ein Gesamtauszug dieser – über das GISA ohnehin einzeln öffentlich abfragbaren – Daten für das Grazer Stadtgebiet erhältlich ist. Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Aufwands: Punkt 1 (das Verzeichnis) ersuche ich jedenfalls zu erledigen; die Übermittlung der Datensätze nach Punkt 2 kann gerne gestaffelt oder durch Bereitstellung über einen Downloadlink erfolgen. Ich rege an, die Datensätze nach Punkt 1 und 2 dauerhaft als Open Government Data auf data.graz.gv.at unter offener Lizenz zu veröffentlichen, und verweise auf das Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 über hochwertige Datensätze, die für die Kategorie Georaum eine kostenlose, maschinenlesbare Bereitstellung vorsieht. Personenbezogene Daten natürlicher Personen, die einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG unterliegen, können geschwärzt werden; ich ersuche in diesem Fall um teilweisen Zugang unter Schwärzung ausschließlich der betroffenen Angaben anstelle einer gänzlichen Verweigerung. Sollte für einzelne Punkte eine andere Stelle informationspflichtig sein, ersuche ich um Weiterleitung und Verständigung. Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form über diese Plattform und verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Matthias Schabhüttl Anfragenr: 5151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5151/ Postanschrift Matthias Schabhüttl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Schabhüttl