Statistiken Studiengänge

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Folgende statistische Kennzahlen für die unterschiedlichen Studienrichtungen aufgeschlüsselt nach Jahren und Semestern, Angaben zu Personenanzahlen dabei nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter:
- Name und Studienkennzahl des Studiengangs
- Anzahl aktuell Studierende
- Davon neu Studierende
- Anzahl Studienabbrüche
- Anzahl Abschlüsse
- Anzahl Abschlüsse aufgeschlüsselt nach insgesamt benötigten Semestern
- Durchschnittliche Abschlussnote

Nach Möglichkeit bitte ich um Bereitstellung in maschinenlesbarem Format (zB csv).

Da es sich bei den genannten Informationen meines Erachtens um Informationen von allgemeinem Interesse nach § 4 Abs. 1 IFG handelt, ich bei Recherche im Informationsregister dazu jedoch nichts finden konnte, bitte ich höflich um einen entsprechenden Hinweis gemäß § 9 Abs. 1 IFG, sollte ich diesbezüglich etwas übersehen haben.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. März 2026
  • Frist
    17. April 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Technische Universität Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Statistiken Studiengänge [#4592]
Datum
20. März 2026 11:46
An
Technische Universität Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Folgende statistische Kennzahlen für die unterschiedlichen Studienrichtungen aufgeschlüsselt nach Jahren und Semestern, Angaben zu Personenanzahlen dabei nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter: - Name und Studienkennzahl des Studiengangs - Anzahl aktuell Studierende - Davon neu Studierende - Anzahl Studienabbrüche - Anzahl Abschlüsse - Anzahl Abschlüsse aufgeschlüsselt nach insgesamt benötigten Semestern - Durchschnittliche Abschlussnote Nach Möglichkeit bitte ich um Bereitstellung in maschinenlesbarem Format (zB csv). Da es sich bei den genannten Informationen meines Erachtens um Informationen von allgemeinem Interesse nach § 4 Abs. 1 IFG handelt, ich bei Recherche im Informationsregister dazu jedoch nichts finden konnte, bitte ich höflich um einen entsprechenden Hinweis gemäß § 9 Abs. 1 IFG, sollte ich diesbezüglich etwas übersehen haben.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4592/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Technische Universität Wien
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihr Informationsbegehren vom 20.3.2026, mit dem Sie folgende Inf…
Von
Technische Universität Wien
Betreff
AW: Statistiken Studiengänge [#4592]
Datum
16. April 2026 10:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihr Informationsbegehren vom 20.3.2026, mit dem Sie folgende Informationen begehrten: "Folgende statistische Kennzahlen für die unterschiedlichen Studienrichtungen aufgeschlüsselt nach Jahren und Semestern, Angaben zu Personenanzahlen dabei nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter: - Name und Studienkennzahl des Studiengangs - Anzahl aktuell Studierende - Davon neu Studierende - Anzahl Studienabbrüche - Anzahl Abschlüsse - Anzahl Abschlüsse aufgeschlüsselt nach insgesamt benötigten Semestern - Durchschnittliche Abschlussnote" Sie finden sämtliche angefragten Informationen mit Ausnahme der Anzahl der Studienabbrüche und der durchschnittlichen Studienabschlussnote in den jährlich von der Universität veröffentlichten Wissensbilanzen, die in den Mitteilungsblättern der TU Wien unter www.tuwien.ac.at veröffentlicht werden sowie auf www.unidata.gv.at. Zur Anzahl der Studienabbrüche und zur durchschnittlichen Studienabschlussnote findet kein Monitoring statt. Daher sind diese angefragten Informationen weder vorhanden noch verfügbar, weswegen diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Sie haben für den Fall der Informationsverweigerung einen Bescheid beantragt. Der Aufforderung zum Identitätsnachweis sind Sie nicht nachgekommen. Für eine Bescheidausstellung bedarf es eines Bescheidadressaten, dessen Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zu überprüfen ist, weil ein Bescheid ansonsten absolut nichtig wäre. Freundliche Grüße