Steeganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der Donaulände

Anfrage an: Tulln an der Donau
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz


Im Augebiet, bei der Hundezone, befindet sich eine Steeganlage.

Ich würde gerne in Erfahrung bringen, wer für diese Anlage verantwortlich bzw. haftbar ist und wer gegebenenfalls die Pacht dafür entrichtet.

Zur besseren Orientierung habe ich eine Markierung aus Google Maps beigefügt.

Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im Voraus und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

https://maps.app.goo.gl/927agU4MJ2JZnLn…

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Juni 2026
  • Frist
    6. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Martin Schoppelt
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Tulln an der Donau Details
Von
Martin Schoppelt
Betreff
Steeganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der Donaulände [#4952]
Datum
8. Juni 2026 09:39
An
Tulln an der Donau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im Augebiet, bei der Hundezone, befindet sich eine Steeganlage. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, wer für diese Anlage verantwortlich bzw. haftbar ist und wer gegebenenfalls die Pacht dafür entrichtet. Zur besseren Orientierung habe ich eine Markierung aus Google Maps beigefügt. Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im Voraus und freue mich auf Ihre Rückmeldung. https://maps.app.goo.gl/927agU4MJ2JZnLn…
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Schoppelt Anfragenr: 4952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4952/ Postanschrift Martin Schoppelt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Schoppelt
Martin Schoppelt
URGENZ da keine Reaktion erfolgte Guten Tag, meine Anfrage "Steeganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der…
An Tulln an der Donau Details
Von
Martin Schoppelt
Betreff
AW: Steeganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der Donaulände [#4952]
Datum
9. Juli 2026 09:37
An
Tulln an der Donau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
URGENZ da keine Reaktion erfolgte Guten Tag, meine Anfrage "Steeganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der Donaulände" vom 08.06.2026 (#4952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Martin Schoppelt
Tulln an der Donau
Anfragebeantwortung gemäß IFG - Steganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der Donaulände [#4952] Sehr geehrt…
Von
Tulln an der Donau
Betreff
Anfragebeantwortung gemäß IFG - Steganlage in der Au gegenüber der Hundezone an der Donaulände [#4952]
Datum
9. Juli 2026 15:20
Status
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Sehr geehrter Hr. Schoppelt, bezüglich Ihrer Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz vom 8. Juni 2026 antworten wir wie folgt: Für die gegenständliche Steganlage liegt die Verantwortung bzw. Haftung beim Alpenverein Tulln, da dieser die Anlage errichtet hat. Da sich diese in einem desolaten Zustand befindet und nicht mehr genutzt wird, wurde der Alpenverein bereits von der Stadtgemeinde Tulln aufgefordert, diese zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen