Strafhöhe Verwaltungsübertretung + weitere Fragen Versammlungsgesetz
In ihrem Schreiben vom 1.6.2017 teilten sie mir mit:
"Versammlungen wenigstens 48 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung der Versammlung unter Angabe des Zwecks, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde schriftlich anzuzeigen sind. Die Missachtung der Anzeigepflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar und rechtfertigt alleine keine Untersagung einer Versammlung."
Ich möchte hierzu einige Folgefragen stellen:
a) Wie viele Verwaltungsübertretungen in Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz gab es in Wien in den letzten 10 Jahren (bitte reduzieren sie bei zu hohem Rechercheaufwand das Ausmaß der Recherche auf den Zeitraum 2010-2016 - alternativ nur das Jahr 2016)
b) Mit welcher Strafhöhe wäre zu rechnen, wenn solch eine Verwaltungsübertretung stattfinden würde
c) Wie oft wurden Versammlungen in Wien in den letzten 10 Jahren (bitte reduzieren sie bei zu hohem Rechercheaufwand das Ausmaß der Recherche auf den Zeitraum 2010-2016 - alternativ nur das Jahr 2016) aus anderen Gründen als einer fehlenden/fehlerhaften Anmeldung untersagt und was waren die Gründe dafür
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juni 2017
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7. August 2017
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