Streichung Zuverdienst
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrteAntragsteller/in
habe heute vernommen, dass ein Zuverdienst für Arbeitslose und auch später Langzeitarbeitslosen gestrichen werden sollte.
Meine Frage:
Da am AMS angegeben werden muss ob man einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ersuche ich Sie um die Anzahl der Arbeitslosen und Notstandsbezieher, die derzeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, und beim AMS als solches aufscheinen.
Vielen Dank und mfG
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum9. April 2025
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4. Juni 2025
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