Studien und Gutachten zur Einbringen eines Programms in ein Computersystem durch die DSN
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell befindet sich die Überwachung von Nachrichten und Informationen, die verschlüsselt gesendet, übermittelt oder empfangen werden, durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem in Begutachtung. In den bisherigen Begutachtungsverfahren gab es bisher zahlreiche Hinweise auf die Gefährdung kritischer IT-Sicherheit durch eine solche Maßnahme.
Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
1) Wie wurde auf die technischen Bedenken aus der Begutachtung zum Entwurf des Bundesgesetzes 350/ME XXVII. GP, beim vorliegenden Entwurf einer Messenger-Überwachung Rechnung getragen? Insb. dem Bedenken zur Gefährdung kritischer IT-Infrastruktur durch das zukaufen und betreiben der nötigen Spähsoftware sowie der dafür nötigen Zurückhaltung von Informationen über IT-Sicherheitslücken?
2) Ein Verzeichnis aller Gutachten, die im Zuge der Vorbereitung des Ministerialentwurfes zur Messenger-Überwachung durchgeführt wurden. Insbesondere jene, die sich mit den Auswirkungen von neu geschaffenen Kompetenzen befassen.
3) Ein Verzeichnis über alle Studien, die im Zuge der Vorbereitung des Ministerialentwurfes zur Messenger-Überwachung durchgeführt wurden.
4) Ein Verzeichnis aller weiterer Akten/Dokumente, die im direkten Zusammenhang mit dem Ministerialentwurf zur Messenger-Überwachung stehen.
Unter dem Ministerialentwurf zur Messenger-Überwachung verstehe ich die vorgeschlagene Änderung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes, des Telekommunikationsgesetzes 2021, des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes und des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (GZ 2025-0.272.220)
Unter einem Verzeichnis, im Sinne dieses Antrags, verstehe ich eine Auflistung aller Aktennummern, Titeln und Erstellungsdaten* eines Dokumentes.
Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
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Datum10. April 2025
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5. Juni 2025
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