SUP Gebühren im Seebad Weiden

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Leider bekomme ich auf meine schriftliche Anfrage per E-Mail keine Reaktion, daher frage ich nun öffentlich wie folgt an: als langjähriger Gast im Seebad Weiden war ich sehr verwundert, dass sie durch die Einführung einer SUP – Gebühr den Eintrittspreis für eine sportliche vierköpfige Familie verdoppelt und damit unattraktiv gemacht haben. In der sportlichen Freizeitszene und in den sozialen Medien hat sich diese neue Regel sehr rasch herumgesprochen, das Seebad Weiden wird zunehmend gemieden bzw. durch andere Freizeiteinrichtungen ersetzt.

Freundlicher suche ich um Ihre schriftliche Stellungnahme wie folgt:

1) Warum wurde diese überzogene Maßnahme getätigt? Ein aufblasbares SUP ist an Land kompakt verpackt, fünf Kilogramm schwer und nur am Wasser ca. drei Meter lang und 60 cm breit.

2) Wofür werden die Mehreinnahmen dieser Gebühr seitens der Gemeinde verwendet?

2) Warum stellen sie ein klein verpacktes 5kg Sportgerät im kompakten Rucksack gemäß der gültigen Preisliste einem Kanu oder Segelboot gleich?

3) Voluminöse Liegen, Campingsessel und -tische werden nicht von den Gebühren erfasst, obwohl sie dauerhaft im Seebad aufgestellt und werden des Aufenthaltes genutzt werden dürfen. Wie begründen sie diese Ausnahme? Planen sie in Zukunft für mitgebrachte Sitzmöbel u.ä. Gebühren einzuheben?

4) Personen mit dem Wunsch nach sportlicher Betätigung mit SUP o.ä. werden für einen Tageseintritt mit 100% Aufschlag belastet, ruhende Personen mit Sonnenliegen, oder aufblasbaren Matratzen können den Freizeitgenuss am See somit zum halben Preis konsumieren. Diese ungerechtfertigte Benachteiligung, Herabwürdigung oder Ungleichbehandlung von sportausübenden Personen oder Gruppen stellt eine Diskriminierung von Menschen dar und steht im Wiederspruch der gesetzlich verankerten Gleichbehandlung (GlBG). Auch diesbezüglich ersuche ich um Stellungnahme und Begründung!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, gerne werden wir das Seebad wieder aufsuchen, sobald sich die Gebühren auf einem ortsüblichen Niveau eingependelt haben und sportlich orientierte Gäste und Familien nicht wirtschaftlich benachteiligt werden.

Ich erwarte ihre geschätzte, fristgerechte Antwort und empfehle die umgehende Reparatur ihrer Preisgestaltung. Bis dahin werden wir und einige befreundete Familien den Neusiedler See an einem anderen Badestrand genießen.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Ergebnis der Anfrage

Die fristgerechte Antwort des Bürgermeister Heinrich Hareter / Gemeinde Weiden am See geht nicht auf die konkreten Fragestellungen ein, sondern verweist auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2025 betreffend neuer Tarifgestaltung des Seebades Weiden.
Die enttäuschende Abweisung wird damit begründet, das kein Anspruch auf die Erstellung neuer Informationen, rechtlicher Bewertungen oder gesonderter Begründungen besteht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. Juni 2026
  • Frist
    27. Juli 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Weiden am See, Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
SUP Gebühren im Seebad Weiden [#5036]
Datum
29. Juni 2026 12:53
An
Weiden am See, Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Leider bekomme ich auf meine schriftliche Anfrage per E-Mail keine Reaktion, daher frage ich nun öffentlich wie folgt an: als langjähriger Gast im Seebad Weiden war ich sehr verwundert, dass sie durch die Einführung einer SUP – Gebühr den Eintrittspreis für eine sportliche vierköpfige Familie verdoppelt und damit unattraktiv gemacht haben. In der sportlichen Freizeitszene und in den sozialen Medien hat sich diese neue Regel sehr rasch herumgesprochen, das Seebad Weiden wird zunehmend gemieden bzw. durch andere Freizeiteinrichtungen ersetzt. Freundlicher suche ich um Ihre schriftliche Stellungnahme wie folgt: 1) Warum wurde diese überzogene Maßnahme getätigt? Ein aufblasbares SUP ist an Land kompakt verpackt, fünf Kilogramm schwer und nur am Wasser ca. drei Meter lang und 60 cm breit. 2) Wofür werden die Mehreinnahmen dieser Gebühr seitens der Gemeinde verwendet? 2) Warum stellen sie ein klein verpacktes 5kg Sportgerät im kompakten Rucksack gemäß der gültigen Preisliste einem Kanu oder Segelboot gleich? 3) Voluminöse Liegen, Campingsessel und -tische werden nicht von den Gebühren erfasst, obwohl sie dauerhaft im Seebad aufgestellt und werden des Aufenthaltes genutzt werden dürfen. Wie begründen sie diese Ausnahme? Planen sie in Zukunft für mitgebrachte Sitzmöbel u.ä. Gebühren einzuheben? 4) Personen mit dem Wunsch nach sportlicher Betätigung mit SUP o.ä. werden für einen Tageseintritt mit 100% Aufschlag belastet, ruhende Personen mit Sonnenliegen, oder aufblasbaren Matratzen können den Freizeitgenuss am See somit zum halben Preis konsumieren. Diese ungerechtfertigte Benachteiligung, Herabwürdigung oder Ungleichbehandlung von sportausübenden Personen oder Gruppen stellt eine Diskriminierung von Menschen dar und steht im Wiederspruch der gesetzlich verankerten Gleichbehandlung (GlBG). Auch diesbezüglich ersuche ich um Stellungnahme und Begründung! Vielen Dank für Ihre Bemühungen, gerne werden wir das Seebad wieder aufsuchen, sobald sich die Gebühren auf einem ortsüblichen Niveau eingependelt haben und sportlich orientierte Gäste und Familien nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Ich erwarte ihre geschätzte, fristgerechte Antwort und empfehle die umgehende Reparatur ihrer Preisgestaltung. Bis dahin werden wir und einige befreundete Familien den Neusiedler See an einem anderen Badestrand genießen. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5036/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Weiden am See, Burgenland
ZI. 11/22-2026 | Anfrage SUP Gebühren Seebad Weiden am See Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfr…
Von
Weiden am See, Burgenland
Betreff
ZI. 11/22-2026 | Anfrage SUP Gebühren Seebad Weiden am See
Datum
3. Juli 2026 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Tarifanpassungen für das Seebad Weiden am See, einschließlich der Gebühren für SUPs, in der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025 beschlossen wurden. Das Gemeinderatsprotokoll sowie die Tarifanpassungen wurden auf der Website der Gemeinde (Gemeinderatsprotokolle) veröffentlicht. Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Fragen, insbesondere jener nach Beweggründen, Wertungen oder Stellungnahmen, wird darauf hingewiesen, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen begründet, jedoch keinen Anspruch auf die Erstellung neuer Informationen, rechtlicher Bewertungen oder gesonderter Begründungen. Der Bürgermeister Heinrich Hareter Marktgemeinde Weiden am See Raiffeisenplatz 5 7121 Weiden am See T: +43 02167/7311-30 E: <<E-Mail-Adresse>> www.weiden-see.at Diese E-Mail ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bitte informieren Sie den Absender und löschen Sie diese Nachricht, falls sie irrtümlich bei Ihnen angekommen ist.
Anfragesteller/in
AW: ZI. 11/22-2026 | Anfrage SUP Gebühren Seebad Weiden am See [#5036] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAnt…
An Weiden am See, Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: ZI. 11/22-2026 | Anfrage SUP Gebühren Seebad Weiden am See [#5036]
Datum
3. Juli 2026 15:42
An
Weiden am See, Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Abweisung meines Bürgeranliegens wird damit begründet, dass kein Anspruch auf die Erstellung neuer Informationen, rechtlicher Bewertungen oder gesonderter Begründungen besteht. Auf meine konkrete Fragestellungen wird nicht eingegangen, sondern auf einen Gemeinderatsbeschluss verwiesen, der meine berechtigte Fragestellung nicht umfasst. Gemäß IFG liegen keine Gründe vor, die ihre Informationsverweigerung würdigen: sowohl die Tarifgestaltung, als auch die Verwendung der Einnahmen sind öffentlich relevante Informationen. Die Herabwürdigung von sportausübenden Personen stellt eine wesentliche Schlechterstellung und Diskriminierung von Menschen dar und steht im Wiederspruch der gesetzlich verankerten Gleichbehandlung (GlBG). Auf Grund der Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen bescheidmäßige Beantwortung der übermittelten Fragen gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Mag. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5036/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>