SUP Gebühren im Seebad Weiden
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Leider bekomme ich auf meine schriftliche Anfrage per E-Mail keine Reaktion, daher frage ich nun öffentlich wie folgt an: als langjähriger Gast im Seebad Weiden war ich sehr verwundert, dass sie durch die Einführung einer SUP – Gebühr den Eintrittspreis für eine sportliche vierköpfige Familie verdoppelt und damit unattraktiv gemacht haben. In der sportlichen Freizeitszene und in den sozialen Medien hat sich diese neue Regel sehr rasch herumgesprochen, das Seebad Weiden wird zunehmend gemieden bzw. durch andere Freizeiteinrichtungen ersetzt.
Freundlicher suche ich um Ihre schriftliche Stellungnahme wie folgt:
1) Warum wurde diese überzogene Maßnahme getätigt? Ein aufblasbares SUP ist an Land kompakt verpackt, fünf Kilogramm schwer und nur am Wasser ca. drei Meter lang und 60 cm breit.
2) Wofür werden die Mehreinnahmen dieser Gebühr seitens der Gemeinde verwendet?
2) Warum stellen sie ein klein verpacktes 5kg Sportgerät im kompakten Rucksack gemäß der gültigen Preisliste einem Kanu oder Segelboot gleich?
3) Voluminöse Liegen, Campingsessel und -tische werden nicht von den Gebühren erfasst, obwohl sie dauerhaft im Seebad aufgestellt und werden des Aufenthaltes genutzt werden dürfen. Wie begründen sie diese Ausnahme? Planen sie in Zukunft für mitgebrachte Sitzmöbel u.ä. Gebühren einzuheben?
4) Personen mit dem Wunsch nach sportlicher Betätigung mit SUP o.ä. werden für einen Tageseintritt mit 100% Aufschlag belastet, ruhende Personen mit Sonnenliegen, oder aufblasbaren Matratzen können den Freizeitgenuss am See somit zum halben Preis konsumieren. Diese ungerechtfertigte Benachteiligung, Herabwürdigung oder Ungleichbehandlung von sportausübenden Personen oder Gruppen stellt eine Diskriminierung von Menschen dar und steht im Wiederspruch der gesetzlich verankerten Gleichbehandlung (GlBG). Auch diesbezüglich ersuche ich um Stellungnahme und Begründung!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, gerne werden wir das Seebad wieder aufsuchen, sobald sich die Gebühren auf einem ortsüblichen Niveau eingependelt haben und sportlich orientierte Gäste und Familien nicht wirtschaftlich benachteiligt werden.
Ich erwarte ihre geschätzte, fristgerechte Antwort und empfehle die umgehende Reparatur ihrer Preisgestaltung. Bis dahin werden wir und einige befreundete Familien den Neusiedler See an einem anderen Badestrand genießen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Warte auf Antwort
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Datum29. Juni 2026
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27. Juli 2026
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