Tatsächlich an Corona Versorbene
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Da nun die zählweise der sog. "Coronatoten" verändert wurde, bitte ich Sie um Auskunft innerhalb der Frist, wie viele der Verstorbenen in Österreich an Corona verstorben sind. Sollten Sie diese Zahl nicht nennen können, geben Sie mir bitte Auskunft, wie das Gesundheitsministerium auf die in den Medien veröffentlichte Zahl von 700 Toten kommt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. August 2020
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6. Oktober 2020
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte<< Anrede >>
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Wolfgang Pestl
- Betreff
- Tatsächlich an Corona Versorbene [#2012]
- Datum
- 11. August 2020 20:21
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >>
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Da nun die zählweise der sog. "Coronatoten" verändert wurde, bitte ich Sie um Auskunft innerhalb der Frist, wie viele der Verstorbenen in Österreich an Corona verstorben sind. Sollten Sie diese Zahl nicht nennen können, geben Sie mir bitte Auskunft, wie das Gesundheitsministerium auf die in den Medien veröffentlichte Zahl von 700 Toten kommt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
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Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pestl
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Pestl,
Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird umgehend bea…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- WG: WG: Tatsächlich an Corona Versorbene [#2012] [20200812-071636885/20200819-132814810]
- Datum
- 19. August 2020 13:28
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pestl,
Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird umgehend bearbeitet.
Zeige die zitierte Nachricht an--
Mit freundlichen Grüßen
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Pestl,
viele Dank für Ihre Nachricht! Bezugnehmend auf Ihre Frage bezüglich „tatsächlich an C…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- WG: Tatsächlich an Corona Versorbene [#2012] [20200812-071636885/20200819-132814575]
- Datum
- 20. August 2020 19:44
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pestl,
viele Dank für Ihre Nachricht! Bezugnehmend auf Ihre Frage bezüglich „tatsächlich an Corona Verstorbenen“ darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Jede verstorbene Person, die zuvor auf SARS-CoV-2 positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist. Die Eingabe der Zahlen von Todesfällen erfolgt durch Labors und Bezirksverwaltungsbehörden (BVBs) in das Epidemiologische Meldesystem (EMS). Das EMS ist die gemeinsame Datenbank aller österreichischen BVBs, aller Landessanitätsdirektionen, des Gesundheitsministeriums sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) laut Epidemiegesetz § 4.
Für die Öffentlichkeit transparent und übersichtlich werden im amtlichen Dashboard des Gesundheitsministeriums die aktuellen Zahlen zur Entwicklung der COVID-Erkrankungen zur Verfügung gestellt. Dabei werden Daten automatisiert aus dem EMS und der Datenstand der BVBs wiedergegeben. Zum Abfragezeitpunkt (20.08.2020, 14:00 Uhr) sind es 729 von den Bundesländern gemeldete Todesfälle und 723 im EMS bestätigte Todesfälle. Weitergehende Informationen finden Sie unter: Amtliches Dashboard.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben!
Mit freundlichen Grüßen
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