Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2013
  • Frist
    16. April 2013
  • Ein:e Follower:in
Thomas Lohninger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Thomas Lohninger
Betreff
Datum
19. Februar 2013 18:49
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Lohninger Postanschrift Thomas Lohninger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Lohninger
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Lohninger! Unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 19. Februar 2013 darf ich Ihnen mitteilen, dass an…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
15. März 2013 10:31
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Lohninger! Unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 19. Februar 2013 darf ich Ihnen mitteilen, dass an den Verhandlungen für das ACTA-Abkommen weder Vertreter des Bundesministeriums für Inneres teilgenommen haben, noch diesbezüglich im Bundesministerium für Inneres Informationen zu den an den Verhandlungen teilnehmenden Personen aufliegen. Es besteht im Bundesministerium für Inneres insbesondere aber auch keine Dokumentation zu den einzelnen Sitzungen und es liegt auch keine Korrespondenz mit den Delegationen auf. Die innerstaatliche Koordination der Verhandlungen zum ACTA-Abkommen erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, das auch die österreichische Position in den EU-Gremien vertreten hat. Nähere Auskünfte zu Ihren Fragen können daher allenfalls von dem von Ihnen bereits befassten Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lohninger
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlichst für die Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe mit f…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Thomas Lohninger
Betreff
Datum
19. März 2013 15:12
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlichst für die Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen! Thomas Lohninger Postanschrift Thomas Lohninger << Adresse entfernt >>