THC und THCa in Industriehanf

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für Industriehanf und welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für aus Nutzhanf hergestellte Produkte wie Kosmetik, Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel? Sind CBD (Cannabidiol) und CBDa (Cannabidiolsäure) welches von unseren österreichischen Bauern aus Nutzhanf gewonnen werden, frei verkäuflich und wenn ja, unter welcher Produktbezeichnung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2016
  • Frist
    18. August 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
THC und THCa in Industriehanf [#630]
Datum
23. Juni 2016 10:50
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für Industriehanf und welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für aus Nutzhanf hergestellte Produkte wie Kosmetik, Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel? Sind CBD (Cannabidiol) und CBDa (Cannabidiolsäure) welches von unseren österreichischen Bauern aus Nutzhanf gewonnen werden, frei verkäuflich und wenn ja, unter welcher Produktbezeichnung?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre e-Mail-Anfrage betreffend Grenzwert für THC in Hanf in Österr…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
WG: THC und THCa in Industriehanf [#630]
Datum
8. Juli 2016 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.png
106,9 KB
image001.png
11,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre e-Mail-Anfrage betreffend Grenzwert für THC in Hanf in Österreich darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Im Bereich des BMLFUW finden sich lediglich Regelungen für zum Anbau von Hanf genutzte beihilfefähige Flächen (Artikel 32 Abs. 6 der VO (EU) Nr. 1307/2013 - samt dazugehörenden Durchführungsverordnungen) sowie über die Einfuhr von Hanf aus Drittstaaten (BGBl. II Nr. 414/2008). Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist ausschließlich für den landwirtschaftlichen Anbau von Hanf (Cannabis sativa) zuständig. Zum Hanfanbau genutzte Flächen sind nur beihilfefähig, wenn der Tetrahydrocannabinolgehalt der verwendeten Sorten nicht mehr als 0,2 % beträgt (siehe auch Artikel 32 (6) der VO (EU) Nr. 1307/2013). Die Beihilfefähigkeit von zum Hanfanbau genutzten Flächen ist von der Verwendung der Saatgutsorten abhängig, die am 15. März des Jahres, für das die Zahlung gewährt wird, im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind; das Saatgut muss zertifiziert sein (gemäß Artikel 9 der VO (EU) Nr. 639/2014). Der Hanfanbau auf landwirtschaftlichen Flächen unterliegt einem jährlichen Kontrollsystem (siehe auch Anhang zur VO (EU) Nr. 809/14 über die Gemeinschaftsmethode für die mengenmäßige Bestimmung des Delta-9-Tetrahydrocannabinolgehalts in Hanfsorten). Die in Ihrer Anfrage primär angesprochenen Aspekte sind vor allem durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und im Suchtmittelgesetz erfasst; ihre Anfrage wäre daher an das BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) zu richten. Mit freundlichen Grüßen