Twitter Nutzung

Anfrage an: Rechnungshof
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag,

Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und wahrscheinliche Rechtsverletzungen aufgefallen, wie vermutliche Verstöße gegen die DSGVO und den DSA[0][1][2].
Auch der Inhaber ist kein unbeschriebenes Blatt und tritt immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen in Erscheinung[3][4][5][6][7].

Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt?
2. Sind Ihnen die Äußerungen bzw. das Verhalten von Elon Musk bekannt?
3. Der Rechnungshof ist auf Twitter vertreten (https://twitter.com/RHSprecher/).
3a. Warum?
3b. Ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen?
3b1. Wenn ja, wann?
3b2. Wenn nein, warum nicht?
4. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

[0] https://ec.europa.eu/commission/pressco…
[1] https://dr-dsgvo.de/twitter-account-dat…
[2] https://noyb.eu/de/twitters-ai-plans-hi…
[3] https://orf.at/stories/3382447/
[4] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/x-…
[5] https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podc…
[6] https://www.fr.de/politik/trump-berater…
[7] https://www.derstandard.at/story/300000…

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Januar 2025
  • Frist
    19. März 2025
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pfeifer
Guten Tag, Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und wahrscheinliche Rec…
An Rechnungshof Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
Twitter Nutzung [#3295]
Datum
22. Januar 2025 18:27
An
Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und wahrscheinliche Rechtsverletzungen aufgefallen, wie vermutliche Verstöße gegen die DSGVO und den DSA[0][1][2]. Auch der Inhaber ist kein unbeschriebenes Blatt und tritt immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen in Erscheinung[3][4][5][6][7]. Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt? 2. Sind Ihnen die Äußerungen bzw. das Verhalten von Elon Musk bekannt? 3. Der Rechnungshof ist auf Twitter vertreten (https://twitter.com/RHSprecher/). 3a. Warum? 3b. Ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? 3b1. Wenn ja, wann? 3b2. Wenn nein, warum nicht? 4. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [0] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3761 [1] https://dr-dsgvo.de/twitter-account-datenschutzkonform-nutzbar-oder-nicht/ [2] https://noyb.eu/de/twitters-ai-plans-hit-9-more-gdpr-complaints [3] https://orf.at/stories/3382447/ [4] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/x-werbekunden-kritik-musk-100.html [5] https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podcast-fruehdenker/elon-musk-bereitet-afd-chefin-alice-weidel-bei-x-die-buehne-faz-fruehdenker-110219572.html [6] https://www.fr.de/politik/trump-berater-musk-unterstuetzung-haft-rechtsextremen-grossbritannien-tommy-robinson-93495309.html [7] https://www.derstandard.at/story/3000000236880/und-niemand-versucht-kamala-zu-toeten-eklat-um-tweet-von-elon-musk Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeifer Anfragenr: 3295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3295/ Postanschrift Sebastian Pfeifer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rechnungshof
Sehr geehrter Herr Pfeifer, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: Sind Ihnen die mutmaßlic…
Von
Rechnungshof
Betreff
Re: [RHT#2025012315] Twitter Nutzung [#3295]
Datum
10. Februar 2025 13:19
Status
Sehr geehrter Herr Pfeifer, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt? Die gegenwärtige Entwicklung bei X ist dem Rechnungshof bekannt. Er ist aber zumindest derzeit der Ansicht, dass ein Verlassen der Plattform bedeuten würde, dort nochmals weniger Fakten und Zahlen in Zeiten wie diesen zu haben. Sind Ihnen die Äußerungen bzw. das Verhalten von Elon Musk bekannt? Ja, Äußerungen und Verhalten von Elon Musk sind bekannt. 3. Der Rechnungshof ist auf Twitter vertreten ([1]https://twitter.com/RHSprecher/).         3a. Warum? Dem Rechnungshof ist es ein Anliegen, ein niederschwelliges und unmittelbares Kommunikationsangebot für alle Bürger*innen bereitzustellen. Dazu gehört seiner Ansicht nach auch die Präsenz in Sozialen Netzwerken, so auch auf X, vormals Twitter.  Nach wie vor nutzen auch Journalist*innen X für ihre berufliche Tätigkeit. Auch ihrem Informationsbedürfnis will der Rechnungshof nach wie vor entsprechen.  Darüber hinaus können publizierte Inhalte in sämtlichen Sozialen Netzwerken für den Rechnungshof prüfungsrelevant sein, so hat der Rechnungshof beispielsweise eine Prüfung zu Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern veröffentlicht. Siehe etwa: [2]https://rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_13_Social-Media-Accounts_von_Regierungsmitgliedern.pdf         3b. Ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Der Rechnungshof evaluiert regelmäßig, welche Sozialen Netzwerke er bespielen soll. Derzeit ist nicht geplant, X zu verlassen.                 3b1. Wenn ja, wann?                 3b2. Wenn nein, warum nicht? Sachliche und faktenorientierte Informationen der Öffentlichkeit bereitzustellen und damit für mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung zu sorgen – das ist dem Rechnungshof ein zentrales Anliegen. Zitierte Tweets in den Medien, Interaktionen und Follower-Zuwächse sind ein Indiz dafür, dass X nach wie vor ein Netzwerk ist, das von Bürger*innen genutzt wird. Diesem Informationsbedürfnis will der Rechnungshof auch auf X entsprechen.  Um auch die Alternative zu X zu bedienen, ist der Rechnungshof bereits seit dem 17.10.2023 auch auf Bluesky vertreten. [3]https://bsky.app/profile/rhsprecher.bsky.social Darüber hinaus können publizierte Inhalte in sämtlichen Sozialen Netzwerken für den Rechnungshof prüfungsrelevant sein. 4. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden. Informationen zu unserer strategischen Ausrichtung finden Sie in den veröffentlichten Tätigkeitsberichten des Rechnungshofes. [4]https://rechnungshof.gv.at/rh/home/wirksam/wirksam_1/Taetigkeitsberichte.html Allgemein sei festgehalten, dass die Verbreitung von überprüften Fakten auf jeder Plattform dazu beitragen kann, Desinformation entgegenzutreten. Mit freundlichen Grüßen