Twitter Nutzung Ihres Ministeriums

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag,

Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und Rechtsverletzungen aufgefallen, wie vermutliche Verstöße gegen die DSGVO und den DSA[0][1][2].
Auch der Inhaber ist kein unbeschriebenes Blatt und tritt immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen in Erscheinung[3][4][5][6][7].

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt?
2. Sind Ihnen die Äußerungen von Elon Musk bekannt?
3. Ist Ihr Ministerium auf Twitter vertreten?
3a. Wenn ja, warum?
3b. Wenn ja, ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Wann?
3b1. Wenn nein, warum nicht?
4. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

[0] https://ec.europa.eu/commission/pressco…
[1] https://dr-dsgvo.de/twitter-account-dat…
[2] https://noyb.eu/de/twitters-ai-plans-hi…
[3] https://orf.at/stories/3382447/
[4] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/x-…
[5] https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podc…
[6] https://www.fr.de/politik/trump-berater…
[7] https://www.derstandard.at/story/300000…

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Januar 2025
  • Frist
    18. März 2025
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pfeifer
Guten Tag, Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und Rechtsverletzungen …
An Bundesministerium für Landesverteidigung Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
Twitter Nutzung Ihres Ministeriums [#3282]
Datum
21. Januar 2025 08:25
An
Bundesministerium für Landesverteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Twitter/X ist in der Vergangenheit schon mehrmals durch fragwürdige Praktiken und Rechtsverletzungen aufgefallen, wie vermutliche Verstöße gegen die DSGVO und den DSA[0][1][2]. Auch der Inhaber ist kein unbeschriebenes Blatt und tritt immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen in Erscheinung[3][4][5][6][7]. hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1. Sind Ihnen die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA bekannt? 2. Sind Ihnen die Äußerungen von Elon Musk bekannt? 3. Ist Ihr Ministerium auf Twitter vertreten? 3a. Wenn ja, warum? 3b. Wenn ja, ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Wann? 3b1. Wenn nein, warum nicht? 4. Ich bitte um Übermittlung Ihrer Social Media Strategie o.ä., so vorhanden. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [0] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3761 [1] https://dr-dsgvo.de/twitter-account-datenschutzkonform-nutzbar-oder-nicht/ [2] https://noyb.eu/de/twitters-ai-plans-hit-9-more-gdpr-complaints [3] https://orf.at/stories/3382447/ [4] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/x-werbekunden-kritik-musk-100.html [5] https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-podcast-fruehdenker/elon-musk-bereitet-afd-chefin-alice-weidel-bei-x-die-buehne-faz-fruehdenker-110219572.html [6] https://www.fr.de/politik/trump-berater-musk-unterstuetzung-haft-rechtsextremen-grossbritannien-tommy-robinson-93495309.html [7] https://www.derstandard.at/story/3000000236880/und-niemand-versucht-kamala-zu-toeten-eklat-um-tweet-von-elon-musk Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pfeifer Anfragenr: 3282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3282/ Postanschrift Sebastian Pfeifer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Landesverteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Landesverteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. März 2025
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sebastian Pfeifer
S90620/119-Präs/BürgSrv/2025 (1) [#3282] Guten Tag, ich beziehe mich auf das im Betreff genannte Schreiben. Kein…
An Bundesministerium für Landesverteidigung Details
Von
Sebastian Pfeifer
Betreff
S90620/119-Präs/BürgSrv/2025 (1) [#3282]
Datum
20. März 2025 12:25
An
Bundesministerium für Landesverteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich beziehe mich auf das im Betreff genannte Schreiben. Keineswegs möchte ich die "die Beurteilung der Datenschutzkonformität der Plattform Twitter auslösen". Meine Frage bezieht sich darauf, ob seitens des BMLV Wissen über die mutmaßlichen Verstöße von Twitter gegen die DSGVO/den DSA vorliegt. Keineswegs sind es nur "Blogposts von Einzelpersonen", die ich anführe. Auch die Europäische Kommission ist bereits tätig geworden (wie verlinkt). Schlussendlich sind auch CNN, der ORF, NOYB, der Standard, das Weiße Haus, die New York University, die FAZ, der WDR, die ADL und CNBC (ebenfalls wie verlinkt) keineswegs unbedeutende Einzelpersonen. Die Fragen bzgl. des DSA haben Sie darüber hinaus völlig ignoriert. Hier ist die Europäische Komission (wie verlinkt) schon zum (vorläufigen) Schluss gekommen, dass Twitter/X gegen den DSA verstößt. >Die Kommission hat X heute von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit „Dark Patterns“, Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Auch die Fragen 3. Ist Ihr Ministerium auf Twitter vertreten? 3a. Wenn ja, warum? 3b. Wenn ja, ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Wann? 3b1. Wenn nein, warum nicht? wurden komplett übergangen. Ich gehe daher von einem Versehen aus und sehe einer raschen und vollständigen Auskunftserteilung entgegen. Sie nennen bezüglich der bereits verweigerten Auskunft weder Gründe, die laut Auskunftspflichtgesetz gegen eine Auskunftserteilung sprechen, noch Geheimhaltungstatbestände des Art 20 B-VG. Dennoch enthält Ihr Schreiben keine der beantragten Auskünfte. Sollten Sie nicht planen, eine solche zu erteilen, verweise in eventu auf mein Begehren einer bescheidmäßigen Erledigung vom 21. Januar 2025. Ich weise Sie auch auf mein Recht auf elektronische Zustellung nach § 1a E‑Government-Gesetz und meine Teilnahme an der eZustellung hin. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pfeifer Anfragenr: 3282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3282/