(Überhöhte) Kosten für Ausweisdokumente

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Zu Handen Referat III/3/a (Passwesen)

Weshalb kostet ein Personalausweis in Österreich 61,50 €, wohingegen in Deutschland ein solches Dokument mit fortschrittlicheren Sicherheitsmerkmalen und einem NFC-Chip nur 28,80 € kostet und in Kroatien gar nur ca. 10 € ? Der Führerschein kostet 49,50 € und ist im wesentlichen gleichwertig aufgebaut wie der Personalausweis und trotzdem ca. 10 € billiger.

Die Personalausweise im Plastikkarten-Format sind EU-weit fast gleich aufgebaut: Laserpersonalisierte Polycarbonat-Karten im ID-1 Format mit meistens einem Laser-Kippbild, Mikroschrift, einem Kinegramm/Hologramm, UV-Farbe und optisch variabler Farbe und teilweise mit RFID/NFC-Sicherheitschip.

Mit den Kosten für Ausweisdokumente liegt Österreich aber im EU-Spitzenfeld, ohne dass es dazu einen offensichtlichen vernünftigen Grund, etwa eine aufwendigere Herstellung oder andere Materialien gäbe.

Die Österreichische Staatsdruckerei (OeSD) stellt Ausweise auch für etliche andere Staaten her, was diese Vermutungen nahelegt:
A) Österreicher bezahlen für ein gleichwertiges Produkt ohne freie Wahlmöglichkeit wesentlich mehr, wovon die Privatunternehmen OeSD und AustriaCard profitieren
B) Der Bund verdient hier auf Kosten seiner Bürger statt kostendeckend zu arbeiten - somit eine Quasi-Steuer
C) Andere Länder subventionieren die Dokumente Ihrer Bürger aus dem Budget (?!)

Trifft eine der drei Vermutungen zu?

Weshalb werden die Blanko-Ausweise nicht bei der Deutschen Bundesdruckerei, die doch bestimmt als mindestens so vertrauenswürdig wie ihr Österreichisches Pendant einzustufen ist, gefertigt und lediglich im Inland personalisiert? Österreich verhält sich hier EU-rechswidrig und begründet dies mit "Datensicherheit" und "Dokumentensicherheit". Doch letzterer Punkt kann vollkommen zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Es ist unglaubwürdig anzunehmen, dass ein Unternehmen wie die Deutsche Bundesdruckerei unauthorisierte "Geisterschichten" fahren würde.

Weshalb ist nur in Österreich der Personalausweis und der Reisepass beinahe gleich teuer, obwohl ein Reisepass in der Herstellung offensichtlich wesentlich aufwendiger ist ?

Woraus setzt sich die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses zusammen bzw. wie ist deren Höhe zu begründen ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. September 2016
  • Frist
    10. November 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
(Überhöhte) Kosten für Ausweisdokumente [#640]
Datum
15. September 2016 22:57
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Zu Handen Referat III/3/a (Passwesen) Weshalb kostet ein Personalausweis in Österreich 61,50 €, wohingegen in Deutschland ein solches Dokument mit fortschrittlicheren Sicherheitsmerkmalen und einem NFC-Chip nur 28,80 € kostet und in Kroatien gar nur ca. 10 € ? Der Führerschein kostet 49,50 € und ist im wesentlichen gleichwertig aufgebaut wie der Personalausweis und trotzdem ca. 10 € billiger. Die Personalausweise im Plastikkarten-Format sind EU-weit fast gleich aufgebaut: Laserpersonalisierte Polycarbonat-Karten im ID-1 Format mit meistens einem Laser-Kippbild, Mikroschrift, einem Kinegramm/Hologramm, UV-Farbe und optisch variabler Farbe und teilweise mit RFID/NFC-Sicherheitschip. Mit den Kosten für Ausweisdokumente liegt Österreich aber im EU-Spitzenfeld, ohne dass es dazu einen offensichtlichen vernünftigen Grund, etwa eine aufwendigere Herstellung oder andere Materialien gäbe. Die Österreichische Staatsdruckerei (OeSD) stellt Ausweise auch für etliche andere Staaten her, was diese Vermutungen nahelegt: A) Österreicher bezahlen für ein gleichwertiges Produkt ohne freie Wahlmöglichkeit wesentlich mehr, wovon die Privatunternehmen OeSD und AustriaCard profitieren B) Der Bund verdient hier auf Kosten seiner Bürger statt kostendeckend zu arbeiten - somit eine Quasi-Steuer C) Andere Länder subventionieren die Dokumente Ihrer Bürger aus dem Budget (?!) Trifft eine der drei Vermutungen zu? Weshalb werden die Blanko-Ausweise nicht bei der Deutschen Bundesdruckerei, die doch bestimmt als mindestens so vertrauenswürdig wie ihr Österreichisches Pendant einzustufen ist, gefertigt und lediglich im Inland personalisiert? Österreich verhält sich hier EU-rechswidrig und begründet dies mit "Datensicherheit" und "Dokumentensicherheit". Doch letzterer Punkt kann vollkommen zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Es ist unglaubwürdig anzunehmen, dass ein Unternehmen wie die Deutsche Bundesdruckerei unauthorisierte "Geisterschichten" fahren würde. Weshalb ist nur in Österreich der Personalausweis und der Reisepass beinahe gleich teuer, obwohl ein Reisepass in der Herstellung offensichtlich wesentlich aufwendiger ist ? Woraus setzt sich die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses zusammen bzw. wie ist deren Höhe zu begründen ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Ihre Anfrage vom 15.09.2016 - überhöhte Kosten für österr. Ausweisdokumente Sehr geehrtAntragsteller/in In Beantw…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.09.2016 - überhöhte Kosten für österr. Ausweisdokumente
Datum
19. September 2016 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in In Beantwortung Ihrer Anfrage darf seitens des Referats III/3/a, Passwesen, Bundesministerium für Inneres, Folgendes mitgeteilt werden: Die Höhe der Gebühren für österreichische Ausweisdokumente fällt in die alleinige Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen und wird im Gebührengesetz festgelegt. Nachstehend der Link Gebührengesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882 Für weiterführende Informationen dürfen wir Sie daher an das sachlich zuständige Bundesministerium für Finanzen verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Ihre Anfrage vom 15.09.2016 - überhöhte Kosten für österr. Ausweisdokumente [#640] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.09.2016 - überhöhte Kosten für österr. Ausweisdokumente [#640]
Datum
22. September 2016 01:51
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für die Weitergabe der zuständigen Stelle und werde meine Anfrage mit Verweis hierauf an diese richten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>