Umgang mit angekauften Kunstwerken der Stadt Innsbruck nach Ende der Ausstellung

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Was geschieht mit den von der Stadt Innsbruck angekauften Kunstwerken nach dem Ende der jährlichen Ausstellung, insbesondere jener in der Plattform 6020?

Konkret ersuche ich um folgende Informationen bzw. Unterlagen:

- Beschreibung des üblichen weiteren Verbleibs der Werke nach Ausstellungsende,
- Angaben dazu, ob die Werke in Depots, Amtsgebäuden, anderen städtischen Einrichtungen oder im Rahmen von Leihgaben verwendet werden,
- etwaige interne Richtlinien, Dienstanweisungen, Konzepte oder Prozessbeschreibungen zur Lagerung, Inventarisierung, Konservierung, Leihe und Präsentation,
- Kriterien oder Zuständigkeiten für die Entscheidung über den weiteren Aufbewahrungs- oder Ausstellungsort,
- sofern vorhanden: eine Übersicht über den aktuellen Status bzw. Standort

Sollten Teile meiner Anfrage zu unbestimmt sein, ersuche ich um entsprechende Konkretisierungshilfe. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, ersuche ich um Bekanntgabe der genauen Fundstellen oder Links.

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. April 2026
  • Frist
    10. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Umgang mit angekauften Kunstwerken der Stadt Innsbruck nach Ende der Ausstellung [#4690]
Datum
12. April 2026 10:37
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Was geschieht mit den von der Stadt Innsbruck angekauften Kunstwerken nach dem Ende der jährlichen Ausstellung, insbesondere jener in der Plattform 6020? Konkret ersuche ich um folgende Informationen bzw. Unterlagen: - Beschreibung des üblichen weiteren Verbleibs der Werke nach Ausstellungsende, - Angaben dazu, ob die Werke in Depots, Amtsgebäuden, anderen städtischen Einrichtungen oder im Rahmen von Leihgaben verwendet werden, - etwaige interne Richtlinien, Dienstanweisungen, Konzepte oder Prozessbeschreibungen zur Lagerung, Inventarisierung, Konservierung, Leihe und Präsentation, - Kriterien oder Zuständigkeiten für die Entscheidung über den weiteren Aufbewahrungs- oder Ausstellungsort, - sofern vorhanden: eine Übersicht über den aktuellen Status bzw. Standort Sollten Teile meiner Anfrage zu unbestimmt sein, ersuche ich um entsprechende Konkretisierungshilfe. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, ersuche ich um Bekanntgabe der genauen Fundstellen oder Links.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/anfrage/4690/up… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Innsbruck
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Umgang mit angekauften Kunstwerken der Stadt Innsbruck nach Ende der Ausstellung [#4690]
Datum
12. April 2026 10:37
Status
Warte auf Antwort
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur fuer den angefuehrten Zweck elektronisch verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte koennen Sie schriftlich und mit Identitaetsnachweis ueber <<E-Mail-Adresse>> ausueben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schliesslich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (<<E-Mail-Adresse>>, www.dsb.gv.at) Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behoerden und Dienststellen ist ausschliesslich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Strasse 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>