Umgang mit angekauften Kunstwerken der Stadt Innsbruck nach Ende der Ausstellung
Was geschieht mit den von der Stadt Innsbruck angekauften Kunstwerken nach dem Ende der jährlichen Ausstellung, insbesondere jener in der Plattform 6020?
Konkret ersuche ich um folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Beschreibung des üblichen weiteren Verbleibs der Werke nach Ausstellungsende,
- Angaben dazu, ob die Werke in Depots, Amtsgebäuden, anderen städtischen Einrichtungen oder im Rahmen von Leihgaben verwendet werden,
- etwaige interne Richtlinien, Dienstanweisungen, Konzepte oder Prozessbeschreibungen zur Lagerung, Inventarisierung, Konservierung, Leihe und Präsentation,
- Kriterien oder Zuständigkeiten für die Entscheidung über den weiteren Aufbewahrungs- oder Ausstellungsort,
- sofern vorhanden: eine Übersicht über den aktuellen Status bzw. Standort
Sollten Teile meiner Anfrage zu unbestimmt sein, ersuche ich um entsprechende Konkretisierungshilfe. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, ersuche ich um Bekanntgabe der genauen Fundstellen oder Links.
Ergebnis der Anfrage
Umgang mit angekauften Kunstwerken der Stadt Innsbruck
nach Ende der Ausstellung [#4690]
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir diese wie folgt:
- Beschreibung des üblichen weiteren Verbleibs der Werke nach Ausstellungsende,
Die angekauften Kunstwerke werden in das Depot des Referats Stadtarchiv/Stadtmuseum
geliefert und dort verwahrt.
- Angaben dazu, ob die Werke in Depots, Amtsgebäuden, anderen städtischen Einrichtungen
oder im Rahmen von Leihgaben verwendet werden,
Kunstwerke aus den städtischen Sammlungen können von Mitarbeitenden des
Stadtmagistrats, Gemeinderatsmitgliedern der Stadt Innsbruck sowie städtischen
Tochterunternehmen für deren Büroräumlichkeiten ausgeliehen werden. Kunstwerke, die sich
nicht in Ausleihe befinden, werden im Depot des Referats Stadtarchiv/Stadtmuseum
aufbewahrt.
- etwaige interne Richtlinien, Dienstanweisungen, Konzepte oder Prozessbeschreibungen zur
Lagerung, Inventarisierung, Konservierung, Leihe und Präsentation,
Die Kunstwerke werden im Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum von Fachpersonal in der
Datenbank AUGIAS inventarisiert und entsprechend allgemeinen Archivierungsrichtlinien
gelagert und konserviert. Die Datenbank ist für Besucher:innen im Stadtarchiv/Stadtmuseum
zu den Öffnungszeiten einsehbar.
- Kriterien oder Zuständigkeiten für die Entscheidung über den weiteren Aufbewahrungs- oder
Ausstellungsort,
Die Entscheidung über den weiteren Aufbewahrungs- oder Ausstellungsort obliegt in erster
Linie den fachlich zuständigen Mitarbeitenden in den Referaten „Stadtarchiv/Stadtmuseum“
sowie „Bildende Kunst und Kulturprojekte“ des Kulturamtes, der Kulturamtsleiterin und dem
aktuell zuständigen Kulturstadtrat. Der Bürgermeister und der Magistratsdirektor können
verpflichtende Dienstanweisungen aussprechen.
- sofern vorhanden: eine Übersicht über den aktuellen Status bzw. Standort
Eine konkrete Auflistung der Kunstwerke an deren aktuellen Standorten wird aus
Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht.
- Sollten Teile meiner Anfrage zu unbestimmt sein, ersuche ich um entsprechende
Konkretisierungshilfe. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, ersuche ich
um Bekanntgabe der genauen Fundstellen oder Links.
https://www.innsbruck.gv.at/freizeit/ku…
Freundliche Grüße
Anfrage erfolgreich
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Datum12. April 2026
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10. Mai 2026
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