Untersagung von Versammlungen aufgrund kurzfristiger Anmeldung
Anfrage an:
Landespolizeidirektion Wien
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ich möchte gerne wissen, wie oft in den letzten 10 Jahren
Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz untersagt werden mussten,
weil sie zu kurzfristig angemeldet worden sind und somit
eine Betreuung durch Polizeikräfte nicht möglich gewesen wäre.
Sollte der Bebachtungszeitraum zu lang sein kürzen sie ihn bitte auf 5 Jahre
notfalls geben sie mir die Daten bitte nur für das Jahr 2016
Information nicht vorhanden
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Datum17. Mai 2017
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12. Juli 2017
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