Untersagung von Versammlungen aufgrund kurzfristiger Anmeldung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich möchte gerne wissen, wie oft in den letzten 10 Jahren
Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz untersagt werden mussten,
weil sie zu kurzfristig angemeldet worden sind und somit
eine Betreuung durch Polizeikräfte nicht möglich gewesen wäre.

Sollte der Bebachtungszeitraum zu lang sein kürzen sie ihn bitte auf 5 Jahre
notfalls geben sie mir die Daten bitte nur für das Jahr 2016

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Mai 2017
  • Frist
    12. Juli 2017
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Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Untersagung von Versammlungen aufgrund kurzfristiger Anmeldung [#792]
Datum
17. Mai 2017 14:16
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte gerne wissen, wie oft in den letzten 10 Jahren Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz untersagt werden mussten, weil sie zu kurzfristig angemeldet worden sind und somit eine Betreuung durch Polizeikräfte nicht möglich gewesen wäre. Sollte der Bebachtungszeitraum zu lang sein kürzen sie ihn bitte auf 5 Jahre notfalls geben sie mir die Daten bitte nur für das Jahr 2016
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Andreas Czák <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landespolizeidirektion Wien
Az.: 166782/17
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
Az.: 166782/17
Datum
6. Juni 2017 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen