Unterschiedliche Bewaffnung bei der Polizei

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bei der österreichischen Polizei finden lt. ihrer Webseite ( http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.… ) u.a. folgende Waffen ihren Einsatz (Zitat):

1. ) "Das Sturmgewehr StG 77... Die Patronenzufuhr erfolgt über ein Magazin, das 30 Patronen fasst. Das StG 77 findet als Handfeuerwaffe Verwendung und ist im exekutiven Bereich für eine Zielbekämpfung auf 100 m im Einzelfeuer eingeschossen.... Das Gewehr hat das Kaliber 5.56 x 45 mm, ist 80 cm lang und wiegt 3,6 kg. Mit der Waffe können bis zu 700 Schuss pro Minute abgefeuert werden."

2.) "Die Maschinenpistole MP 88... Die Patronenzufuhr erfolgt über ein Magazin, das 25 Patronen fasst. Die MP 88 findet als Handfeuerwaffe Verwendung und ist im exekutiven Bereich für eine Zielbekämpfung auf 100 m im Einzelfeuer eingeschossen. Die Waffe hat das Kaliber 9 x 19 mm/9 mm Parabellum, ist 66,5 cm lang und wiegt 3,5 kg ohne Magazin. Mit der MP können bis zu 700 Schuss pro Minute abgefeuert werden."

Es handelt sich um rein optisch recht ähnliche Waffen, die sich aber vor allem im Kaliber und in der Lauflänge unterscheiden, sowie in der Magazinkapazität. Gemäß der obigen Beschreibung sind sie aber für dieselbe Aufgabe vorgesehen.

Meine Fragen:

*) Warum gibt es hier verschiedene Waffen?
*) Ist das sachlich begründbar?
*) Besteht ein Unterschied zwischen Stadt und Land (Internetrecherchen legen dies nahe)?
*) Verursachen verschiedene Systeme für dieselbe Aufgabe nicht unnötig hohe Kosten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Unterschiedliche Bewaffnung bei der Polizei [#431]
Datum
16. Oktober 2015 17:56
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bei der österreichischen Polizei finden lt. ihrer Webseite ( http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx?id=4D684A58524C48484153513D&page=6&view=1 ) u.a. folgende Waffen ihren Einsatz (Zitat): 1. ) "Das Sturmgewehr StG 77... Die Patronenzufuhr erfolgt über ein Magazin, das 30 Patronen fasst. Das StG 77 findet als Handfeuerwaffe Verwendung und ist im exekutiven Bereich für eine Zielbekämpfung auf 100 m im Einzelfeuer eingeschossen.... Das Gewehr hat das Kaliber 5.56 x 45 mm, ist 80 cm lang und wiegt 3,6 kg. Mit der Waffe können bis zu 700 Schuss pro Minute abgefeuert werden." 2.) "Die Maschinenpistole MP 88... Die Patronenzufuhr erfolgt über ein Magazin, das 25 Patronen fasst. Die MP 88 findet als Handfeuerwaffe Verwendung und ist im exekutiven Bereich für eine Zielbekämpfung auf 100 m im Einzelfeuer eingeschossen. Die Waffe hat das Kaliber 9 x 19 mm/9 mm Parabellum, ist 66,5 cm lang und wiegt 3,5 kg ohne Magazin. Mit der MP können bis zu 700 Schuss pro Minute abgefeuert werden." Es handelt sich um rein optisch recht ähnliche Waffen, die sich aber vor allem im Kaliber und in der Lauflänge unterscheiden, sowie in der Magazinkapazität. Gemäß der obigen Beschreibung sind sie aber für dieselbe Aufgabe vorgesehen. Meine Fragen: *) Warum gibt es hier verschiedene Waffen? *) Ist das sachlich begründbar? *) Besteht ein Unterschied zwischen Stadt und Land (Internetrecherchen legen dies nahe)? *) Verursachen verschiedene Systeme für dieselbe Aufgabe nicht unnötig hohe Kosten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Unterschiedlicher Bewaffnung bei der Polizei
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Unterschiedlicher Bewaffnung bei der Polizei
Datum
3. November 2015 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen