Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

»Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers kommt das AMS der Aufgabe der Erstellung des Betreuungsplans/der Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach (vgl. ErlRV 464 BlgNR 22. GP 9).« (VwGH Ro 2021/04/0010)
Nach der unmissverständlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gilt, dass »die Durchführung der Privatwirtschaftsverwaltung [...] dem Privatrechtsregime [...] unterliegt« (VfGH G 265/2022).
Dahingehend wirft die weitverbreitete Praxis von Mitarbeitern des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009), vorsätzlich Betreuungspläne (nach § 38c AMSG) insoweit zu verfälschen, dass die Mitarbeiter darin entgegen den Tatsachen festschreiben, es wäre zwischen dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) und der bei der (jeweiligen regionalen Geschäftsstelle der) Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldeten Person etwas „verbindlich vereinbart“ worden, grundlegende Fragen auf – dies insbesondere im Hinblick auf das dadurch verwirklichte Tatbild des Straftatbestands der Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB).

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Welche gesetzlichen Grundlagen gestatten es (so wie voranstehend beschrieben) Mitarbeitern des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009), vorsätzlich den Betreuungsplan zu verfälschen (vgl. § 223 Abs. 1 StGB)?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
2) Trifft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) die gesetzliche Pflicht (gemäß § 78 Abs. 1 StPO) zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft, wenn dem BMASGPK im Zuge einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine voranstehend beschriebene Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) bekannt wird?
3) Falls Frage 3 verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestatten es dem BMASGPK die Erfüllung der Pflicht zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft (gemäß § 78 Abs. 1 StPO) zu unterlassen?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) eindeutig nichts „verbindlich vereinbart“ haben.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. Oktober 2025
  • Frist
    24. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in »Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers kommt das AMS der Aufgabe der Erstellung…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [#3987]
Datum
27. Oktober 2025 08:51
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in »Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers kommt das AMS der Aufgabe der Erstellung des Betreuungsplans/der Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach (vgl. ErlRV 464 BlgNR 22. GP 9).« (VwGH Ro 2021/04/0010) Nach der unmissverständlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gilt, dass »die Durchführung der Privatwirtschaftsverwaltung [...] dem Privatrechtsregime [...] unterliegt« (VfGH G 265/2022). Dahingehend wirft die weitverbreitete Praxis von Mitarbeitern des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009), vorsätzlich Betreuungspläne (nach § 38c AMSG) insoweit zu verfälschen, dass die Mitarbeiter darin entgegen den Tatsachen festschreiben, es wäre zwischen dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) und der bei der (jeweiligen regionalen Geschäftsstelle der) Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldeten Person etwas „verbindlich vereinbart“ worden, grundlegende Fragen auf – dies insbesondere im Hinblick auf das dadurch verwirklichte Tatbild des Straftatbestands der Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB). Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt. 1) Welche gesetzlichen Grundlagen gestatten es (so wie voranstehend beschrieben) Mitarbeitern des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009), vorsätzlich den Betreuungsplan zu verfälschen (vgl. § 223 Abs. 1 StGB)? Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! 2) Trifft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) die gesetzliche Pflicht (gemäß § 78 Abs. 1 StPO) zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft, wenn dem BMASGPK im Zuge einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine voranstehend beschriebene Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) bekannt wird? 3) Falls Frage 3 verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestatten es dem BMASGPK die Erfüllung der Pflicht zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft (gemäß § 78 Abs. 1 StPO) zu unterlassen? Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind und mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) eindeutig nichts „verbindlich vereinbart“ haben. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3987/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Formulierung bei Frage 3 sollte natürlich korrekt lauten: 3) Falls -> Frage 2 <-…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [#3987]
Datum
27. Oktober 2025 11:55
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Formulierung bei Frage 3 sollte natürlich korrekt lauten: 3) Falls -> Frage 2 <- verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestatten es dem BMASGPK die Erfüllung der Pflicht zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft (gemäß § 78 Abs. 1 StPO) zu unterlassen? Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 3987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3987/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [1849165]
Datum
28. Oktober 2025 08:40
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Urkundenfälschung (gemäß § 223 Abs. 1 StGB) durch Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) [1849230]
Datum
28. Oktober 2025 08:50
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.