Vergleich und Zahlungsvereinbarung zwischen Wiener Linien und Mediengruppe Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §2 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie gem §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beantrage Auskunft, ob es nach Wissensstand der Bundeswettbewerbsbehörde im Zuge des Vergleichs zwischen Wiener Linien und der Mediengruppe Österreich betreffend die Aufstellung von Entnahme-Boxen für Zeitungen eine Zahlungsvereinbarung der Wiener Linien an die Mediengruppe Österreich GmbH (oder umgekehrt) geschlossen wurde. Weiters beantrage ich Auskunft zum Wortlaut dieser Zahlungsverpflichtung (https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/…).
Darüber hinaus beantrage ich den Wortlaut des Vergleichs zwischen der Mediengruppe Österreich und den Wiener Linien.
Da durch kostenlos verfügbare Zeitungen, die in und um U-Bahn-Stationen zur Entnahme zugänglich gemacht werden, eine massive Abfall- bzw. Umweltbelastung entsteht, handelt es sich bei den oben beschriebenen Informationen um Umweltinformationen gem. § 2 (insbesondere 2. und 3.) UIG.
Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit stelle und die Informationen für eine Veröffentlichung verwendet werde, um eine informierte öffentliche Diskussion zu dieser Thematik zu ermöglichen. Ich erfülle die Kriterien eines "social Watchdog" gem. VwGH-Entscheidung Ra2017/03/008310 vom 29. Mai 2018. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgehalten, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum10. Oktober 2018
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5. Dezember 2018
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