Vergleich und Zahlungsvereinbarung zwischen Wiener Linien und Mediengruppe Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §2 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie gem §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

Ich beantrage Auskunft, ob es nach Wissensstand der Bundeswettbewerbsbehörde im Zuge des Vergleichs zwischen Wiener Linien und der Mediengruppe Österreich betreffend die Aufstellung von Entnahme-Boxen für Zeitungen eine Zahlungsvereinbarung der Wiener Linien an die Mediengruppe Österreich GmbH (oder umgekehrt) geschlossen wurde. Weiters beantrage ich Auskunft zum Wortlaut dieser Zahlungsverpflichtung (https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/…).

Darüber hinaus beantrage ich den Wortlaut des Vergleichs zwischen der Mediengruppe Österreich und den Wiener Linien.

Da durch kostenlos verfügbare Zeitungen, die in und um U-Bahn-Stationen zur Entnahme zugänglich gemacht werden, eine massive Abfall- bzw. Umweltbelastung entsteht, handelt es sich bei den oben beschriebenen Informationen um Umweltinformationen gem. § 2 (insbesondere 2. und 3.) UIG.

Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit stelle und die Informationen für eine Veröffentlichung verwendet werde, um eine informierte öffentliche Diskussion zu dieser Thematik zu ermöglichen. Ich erfülle die Kriterien eines "social Watchdog" gem. VwGH-Entscheidung Ra2017/03/0083­10 vom 29. Mai 2018. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgehalten, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2018
  • Frist
    5. Dezember 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §2 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie gem §§ 2, 3 Aus…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Vergleich und Zahlungsvereinbarung zwischen Wiener Linien und Mediengruppe Österreich [#1634]
Datum
10. Oktober 2018 09:02
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §2 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie gem §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Ich beantrage Auskunft, ob es nach Wissensstand der Bundeswettbewerbsbehörde im Zuge des Vergleichs zwischen Wiener Linien und der Mediengruppe Österreich betreffend die Aufstellung von Entnahme-Boxen für Zeitungen eine Zahlungsvereinbarung der Wiener Linien an die Mediengruppe Österreich GmbH (oder umgekehrt) geschlossen wurde. Weiters beantrage ich Auskunft zum Wortlaut dieser Zahlungsverpflichtung (https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/verfahren_zwischen_der_mediengruppe_oesterreich_und_den_wiener_linien_mit_vergleich_vor_dem_kartellge/). Darüber hinaus beantrage ich den Wortlaut des Vergleichs zwischen der Mediengruppe Österreich und den Wiener Linien. Da durch kostenlos verfügbare Zeitungen, die in und um U-Bahn-Stationen zur Entnahme zugänglich gemacht werden, eine massive Abfall- bzw. Umweltbelastung entsteht, handelt es sich bei den oben beschriebenen Informationen um Umweltinformationen gem. § 2 (insbesondere 2. und 3.) UIG. Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit stelle und die Informationen für eine Veröffentlichung verwendet werde, um eine informierte öffentliche Diskussion zu dieser Thematik zu ermöglichen. Ich erfülle die Kriterien eines "social Watchdog" gem. VwGH-Entscheidung Ra2017/03/0083­10 vom 29. Mai 2018. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgehalten, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Bundeswettbewerbsbehörde
Ihr Ersuchen um Auskunft vom 10.10.2018 Sehr geehrter Herr H., zu Ihrer Anfrage teilt die Bundeswettbewerbsbehör…
Von
Bundeswettbewerbsbehörde
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Ersuchen um Auskunft vom 10.10.2018
Datum
19. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr H., zu Ihrer Anfrage teilt die Bundeswettbewerbsbehörde mit: Der vollständige Inhalt des zwischen der Mediengruppe Österreich und den Wiener Linien vor dem OLG Wien als Kartellgericht geschlossenen Vergleichs ist auf der Website der BWB unter dem Ihnen bereits bekannten Link https://www.bwb.gv.at/news/detail/news/verfahren_zwischen_der_mediengruppe_oesterreich_und_den_wiener_linien_mit_vergleich_vor_dem_kartellge/ abrufbar. Allfällige weitergehende kommerzielle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind nicht Gegenstand dieses gerichtlichen Vergleichs und entziehen sich daher der Kenntnis der Bundeswettbewerbsbehörde. Mit freundlichen Grüßen