Verhinderung von Impfungen durch Impfregister
Die Medien berichten über Absichtserklärungen der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 niederschwellige Impfangebote für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Im Widersrpruch dazu steht die kürzlich erfolgte Einführung eines Impfregisters, in dem jede in Österreich durchgeführte Impfung personalisiert eingetragen werden muss. Dies stellt eine noch nie da gewesene Hürde für Impfwillige (nicht nur für die Covid-19-Impfung) dar. Wer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Impfregister nicht zustimmt, ist in Österreich von jeglicher Impfung ausgeschlossen.
1) Welchen gesundheitspolitischen Zweck erfüllt eine Datenbank mit personenbezogenen Daten über Impfungen, die eine anonymisierte Erfassung von Impfungen nicht erfüllt?
2) Welche Erwägungen flossen in das Gesetz für bisher nicht in einem Impfregister erfasste Impfungen ein?
3) Was ist der zusätzliche Nutzen von personenbezogener Erfassung von Meningokokken, Influenza-, Tetanus- und Hepatitis-Impfungen, gegenüber dem davor bestehenden System mit einer Impfkarte? Ich ersuche um Quantifizierung des Nutzens. Wieviele Infektionen werden verhindert? Welche Reduktion von Todesfällen und Hospitalisierungen wird erwartet?
4) Welche Abwägungen erfolgten im Gesetzgebungsprozess in Bezug auf die Impfungen, die in Österreich nicht durchgeführt werden, weil eine Impfung ohne Zustimmung zum Impfregister nicht möglich ist?
5) Sind Ärzte dazu berechtigt medizinisch indizierte Impfungen abzulehnen, wenn ein Patient der Verarbeitung seiner Daten im Impfregister nicht zustimmt? Wer haftet für allfällige aus einer verweigerten Impfung resultierende, gesundheitliche Schäden?
6) Welche Vorkehrungen wurden getroffen um Missbrauch der höchst sensiblen, persönlichen Daten des Impfregisters für kommerzielle, kriminelle oder militärische Zwecke zu verhindern?
7) Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung und den laufenden Betrieb des Impfregisters?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. August 2021
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28. September 2021
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