Verhinderung von Impfungen durch Impfregister

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Medien berichten über Absichtserklärungen der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 niederschwellige Impfangebote für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Im Widersrpruch dazu steht die kürzlich erfolgte Einführung eines Impfregisters, in dem jede in Österreich durchgeführte Impfung personalisiert eingetragen werden muss. Dies stellt eine noch nie da gewesene Hürde für Impfwillige (nicht nur für die Covid-19-Impfung) dar. Wer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Impfregister nicht zustimmt, ist in Österreich von jeglicher Impfung ausgeschlossen.

1) Welchen gesundheitspolitischen Zweck erfüllt eine Datenbank mit personenbezogenen Daten über Impfungen, die eine anonymisierte Erfassung von Impfungen nicht erfüllt?
2) Welche Erwägungen flossen in das Gesetz für bisher nicht in einem Impfregister erfasste Impfungen ein?
3) Was ist der zusätzliche Nutzen von personenbezogener Erfassung von Meningokokken, Influenza-, Tetanus- und Hepatitis-Impfungen, gegenüber dem davor bestehenden System mit einer Impfkarte? Ich ersuche um Quantifizierung des Nutzens. Wieviele Infektionen werden verhindert? Welche Reduktion von Todesfällen und Hospitalisierungen wird erwartet?
4) Welche Abwägungen erfolgten im Gesetzgebungsprozess in Bezug auf die Impfungen, die in Österreich nicht durchgeführt werden, weil eine Impfung ohne Zustimmung zum Impfregister nicht möglich ist?
5) Sind Ärzte dazu berechtigt medizinisch indizierte Impfungen abzulehnen, wenn ein Patient der Verarbeitung seiner Daten im Impfregister nicht zustimmt? Wer haftet für allfällige aus einer verweigerten Impfung resultierende, gesundheitliche Schäden?
6) Welche Vorkehrungen wurden getroffen um Missbrauch der höchst sensiblen, persönlichen Daten des Impfregisters für kommerzielle, kriminelle oder militärische Zwecke zu verhindern?
7) Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung und den laufenden Betrieb des Impfregisters?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verhinderung von Impfungen durch Impfregister [#2340]
Datum
3. August 2021 18:51
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Medien berichten über Absichtserklärungen der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 niederschwellige Impfangebote für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Im Widersrpruch dazu steht die kürzlich erfolgte Einführung eines Impfregisters, in dem jede in Österreich durchgeführte Impfung personalisiert eingetragen werden muss. Dies stellt eine noch nie da gewesene Hürde für Impfwillige (nicht nur für die Covid-19-Impfung) dar. Wer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Impfregister nicht zustimmt, ist in Österreich von jeglicher Impfung ausgeschlossen. 1) Welchen gesundheitspolitischen Zweck erfüllt eine Datenbank mit personenbezogenen Daten über Impfungen, die eine anonymisierte Erfassung von Impfungen nicht erfüllt? 2) Welche Erwägungen flossen in das Gesetz für bisher nicht in einem Impfregister erfasste Impfungen ein? 3) Was ist der zusätzliche Nutzen von personenbezogener Erfassung von Meningokokken, Influenza-, Tetanus- und Hepatitis-Impfungen, gegenüber dem davor bestehenden System mit einer Impfkarte? Ich ersuche um Quantifizierung des Nutzens. Wieviele Infektionen werden verhindert? Welche Reduktion von Todesfällen und Hospitalisierungen wird erwartet? 4) Welche Abwägungen erfolgten im Gesetzgebungsprozess in Bezug auf die Impfungen, die in Österreich nicht durchgeführt werden, weil eine Impfung ohne Zustimmung zum Impfregister nicht möglich ist? 5) Sind Ärzte dazu berechtigt medizinisch indizierte Impfungen abzulehnen, wenn ein Patient der Verarbeitung seiner Daten im Impfregister nicht zustimmt? Wer haftet für allfällige aus einer verweigerten Impfung resultierende, gesundheitliche Schäden? 6) Welche Vorkehrungen wurden getroffen um Missbrauch der höchst sensiblen, persönlichen Daten des Impfregisters für kommerzielle, kriminelle oder militärische Zwecke zu verhindern? 7) Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung und den laufenden Betrieb des Impfregisters?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Verhinderung von Impfungen durch Impfregister [#2340] [20210804-071734175/20210812-115322662]
Datum
12. August 2021 11:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihr Auskunftsersuchen vom 03. August 2021 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihres …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 03. August 2021
Datum
30. August 2021 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihres Auskunftsersuchen vom 03. August 2021 samt dazugehöriger Beilage. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: Ihr Auskunftsersuchen vom 03. August 2021 [#2340] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Verhinderung vo…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Ihr Auskunftsersuchen vom 03. August 2021 [#2340]
Datum
28. November 2021 21:57
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Verhinderung von Impfungen durch Impfregister“ vom 03.08.2021 (#2340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ihr Schreiben beantwortet keine einzige der gestellten Fragen und geht nicht darauf ein, warum Sie diese Fragen nicht beantworten. Ihr Schreiben steht in keinerlei Kontext zu meinen Fragen. Ich fordere Sie daher nochmals auf, die Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihr Auskunftsbegehren vom 03. August 2021 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid über Ihr A…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren vom 03. August 2021
Datum
14. Januar 2022 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid über Ihr Auskunftsbegehren und den Antrag auf Erlassung eines Bescheides vom 03. August 2021. Aufgrund von zwei erfolglosen Zustellversuchen an die von Ihnen angegebene Postanschrift erfolgt die Zustellung nunmehr an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen