Veröffentlichte Zahlen zu Hospitalisierungen, Pat. auf Intensivstationen und Todesfällen iZm Covid19

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Werte Damen und Herren,
wie mittlerweile bekannt wurde, werden in den offiziellen Covid19-Statistiken sowohl bei den Zahlen der Hospitalisierungen als auch der Personen auf den Intensivstationen nicht nur jene Patienten ausgewiesen die tatsächlich aufgrund des Krankheitsverlaufs durch die Infektion mit Corona die jeweilige Behandlung benötigen. Vielmehr werden auch jene Personen eingerechnet, die eigentlich aufgrund einer davon völlig unabhängigen Ursache (zB Bänderriss, Schlaganfall, Beinbruch,..) die jeweilige Behandlung in Anspruch nehmen müssen, diese aber im Zuge der Aufnahme zufällig auch positiv auf Corona getestet werden.

Mich würde daher interessieren, wieviele der ausgewiesenen Patienten auf Normal- und Intensivstationen nun tatsächlich aufgrund ihrer Corona-Infektion eine Behandlung benötigen und wieviele davon lediglich zufällig auch noch positiv darauf getestet wurden? Und für welchen Zeitraum eine solche Datentrennung möglich erscheint.

Ähnliche Thematik zeigt sich bei der Zahl der Corona-Todesfälle: hier handelt es sich bekanntermaßen um Personen die an oder mit Corona verstorben sind! Hier bitte ich um detaillierte Darstellung, welche Todesfälle hier berücksichtigt werden bzw. welche Parameter definiert wurden damit ein Verstorbener in diese Statistik fällt.
In weiterer Folge bitte um eine Darstellung der Fälle von "tatsächlich/ursächlich" an Covid verstorben Patienten. Bzw, sollte dies nicht möglich sein, zumindest um Übermittlung jener Zahl an Verstorbenen, bei denen Corona als wirklich todesursächlich so gut wie ausgeschlossen werden kann!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2022
  • Frist
    13. März 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Veröffentlichte Zahlen zu Hospitalisierungen, Pat. auf Intensivstationen und Todesfällen iZm Covid19 [#2539]
Datum
16. Januar 2022 20:58
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Werte Damen und Herren, wie mittlerweile bekannt wurde, werden in den offiziellen Covid19-Statistiken sowohl bei den Zahlen der Hospitalisierungen als auch der Personen auf den Intensivstationen nicht nur jene Patienten ausgewiesen die tatsächlich aufgrund des Krankheitsverlaufs durch die Infektion mit Corona die jeweilige Behandlung benötigen. Vielmehr werden auch jene Personen eingerechnet, die eigentlich aufgrund einer davon völlig unabhängigen Ursache (zB Bänderriss, Schlaganfall, Beinbruch,..) die jeweilige Behandlung in Anspruch nehmen müssen, diese aber im Zuge der Aufnahme zufällig auch positiv auf Corona getestet werden. Mich würde daher interessieren, wieviele der ausgewiesenen Patienten auf Normal- und Intensivstationen nun tatsächlich aufgrund ihrer Corona-Infektion eine Behandlung benötigen und wieviele davon lediglich zufällig auch noch positiv darauf getestet wurden? Und für welchen Zeitraum eine solche Datentrennung möglich erscheint. Ähnliche Thematik zeigt sich bei der Zahl der Corona-Todesfälle: hier handelt es sich bekanntermaßen um Personen die an oder mit Corona verstorben sind! Hier bitte ich um detaillierte Darstellung, welche Todesfälle hier berücksichtigt werden bzw. welche Parameter definiert wurden damit ein Verstorbener in diese Statistik fällt. In weiterer Folge bitte um eine Darstellung der Fälle von "tatsächlich/ursächlich" an Covid verstorben Patienten. Bzw, sollte dies nicht möglich sein, zumindest um Übermittlung jener Zahl an Verstorbenen, bei denen Corona als wirklich todesursächlich so gut wie ausgeschlossen werden kann! Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2539/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: Veröffentlichte Zahlen zu Hospitalisierungen, Pat. auf ... [20220117-101319236/20220216-110427090] Sehr ge…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Veröffentlichte Zahlen zu Hospitalisierungen, Pat. auf ... [20220117-101319236/20220216-110427090]
Datum
16. Februar 2022 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
AW: Auskunftspflicht Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch die Isolierung von Pat…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Auskunftspflicht
Datum
23. März 2022 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch die Isolierung von Patientinnen und Patienten mit Nebendiagnose Covid-19 und die damit einhergehende Bindung von Ressourcen auf Covid-19 Stationen einen wichtigen Bestandteil der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und des Schutzes anderen Patientinnen und Patienten darstellt. Bezugnehmend auf Ihre konkreten Fragen dürfen wir wie folgt beauskunften: Dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz liegen die Zahlen bis 31.12.2021 vor. Während die Daten für das Jahr 2020 als endgültig zu betrachten sind, liegen für das Jahr 2021 jedoch nur vorläufige Datenmeldungen der österreichischen Bundesländer vor. Die Analyse der Haupt- und Nebendiagnosen der COVID-19 Patientinnen und Patienten zeigt, dass bei 77 % der Aufenthalte COVID-19 als Hauptdiagnose kodiert wurde und bei den verbleibenden 23 % COVID-19 als Nebendiagnose kodiert wurde. Inklusive der Nebendiagnosen mit COVID-19-Assoziation können somit insgesamt etwa 82-87 % der Krankenhausaufenthalte mit COVID-19 in Zusammenhang gebracht werden. Ein COVID-19-Tod wird im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) für Surveillance Zwecke, als ein laborbestätigter Fall von COVID-19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status "Erkrankung" und Status "Tod" der Status "Genesen/Geheilt" nicht vorgelegen hat, definiert. Die Statistik Austria führt eine Todesursachenstatistik, in der auf Grundlage des Personenstandsgesetzes die Todesursache erhoben wird. Grundlage für die Erstellung der Todesursachenstatistik ist der sogenannte "Totenschein". Der Totenschein wird von einem Gerichtsmediziner, Pathologen oder Totenbeschauarzt ausgefüllt. Auf dem Totenschein werden die aufeinanderfolgenden Krankheiten vermerkt, die schließlich zum Tod führten. Insofern sind diese Fälle jedenfalls als "an COVID-19 verstorben" anzusehen. Anzumerken ist außerdem, dass die Anzahl der Todesfälle im EMS im Jahr 2020 mit 6482 nahezu ident mit den 6491 gemäß Todesursachenstatistik an COVID-19 Verstorbenen ist. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen