Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021
Sehr geehrteAntragsteller/in
laut § 70a Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) besteht in Österreich das Recht auf Endgerätefreiheit. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre eigenen Endgeräte (Modems, Router etc.) verwenden dürfen und die Betreiber die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen müssen.
In der Praxis kommt es jedoch vor, dass Internetanbieter ihre Kundinnen und Kunden verpflichten, ein bestimmtes Provider-Modem zu nutzen, welches lediglich in den Bridge-Modus versetzt werden kann. Damit wird faktisch verhindert, dass ein alternatives Endgerät direkt am Anschluss betrieben werden kann.
In diesem Zusammenhang ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilen Sie diese Praxis im Hinblick auf die geltende Endgerätefreiheit gemäß § 70a TKG 2021?
Welche Rechte haben Konsumentinnen und Konsumenten, wenn der Anbieter die Herausgabe der vollständigen Zugangsdaten verweigert?
Welche Maßnahmen werden von Ihrer Behörde ergriffen, um die Einhaltung der Endgerätefreiheit sicherzustellen?
Gibt es bereits Verfahren oder Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission (TKK) zu diesem Thema?
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Datum2. September 2025
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30. September 2025
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- Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 2. September 2025 20:37
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- AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 9. September 2025 10:50
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- AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 9. September 2025 10:55
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- AW: AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 29. September 2025 06:54
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- AW: AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 29. September 2025 09:43
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- AW: AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 9. Oktober 2025 11:32
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- AW: AW: AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 13. Oktober 2025 08:22
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- AW: AW: AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 13. Oktober 2025 10:06
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- KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
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- AW: AW: AW: AW: Verpflichtende Verwendung von Provider-Modems und Umsetzung der Endgerätefreiheit nach § 70a TKG 2021 [#3600]
- Datum
- 22. Oktober 2025 12:13
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