Vertrag von Lissabon/Strafzahlungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Hätte Österreich im Falle eines EU-Austritts, geregelt nach Art. 50 des Vertrags von Lissabon, mit Strafzahlungen zu rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2014
  • Frist
    18. August 2014
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
23. Juni 2014 19:47
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Hätte Österreich im Falle eines EU-Austritts, geregelt nach Art. 50 des Vertrags von Lissabon, mit Strafzahlungen zu rechnen?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten