Verwendung von Nutzhanf in Lebensmitteln und Vertrieb

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bin Landwirt und werde heuer erstmalig so genannten Nutzhanf kultivieren. (Sorte aus dem gemeinsamen Sortenkatalog der EU, originales zertifiziertes Saatgut, THC laut Angaben unter 0,2%)

Es gibt bereits viele Produkte aus Nutzhanf am Lebensmittemarkt, wie z.B Hanfnussöl, Samen, Tee aus den Blättern, Mehl, usw...

Meine erste Frage bezieht sich auf die Grenzwerte. Ist die für den Anbau und das SMG genannte Grenze von 0,3%, bzw. von 0,2%THC/THCA auch für Lebensmittel die gültige Grenze, um als Lebensmittel verkauft werden zu dürfen und für den Konsumenten unbedenklich zu sein?

Oder gibt es für Lebensmittel eigene Grenzwerte, was den THC/THCA Gehalt in Prozenten oder Milligramm/Mikrogramm betrifft? Wenn ja, wo kann man die Grenzmengen einsehen, bzw. Auskunft über die höchstzulässigen Grenzwerte für THC/THCA in Lebensmitteln erhalten?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Verwendung von Nutzhanf als Rohstoff für weiterverarbeitende Firmen:

Sie haben in letzter Zeit mehrere Anfragen bezogen auf Hanf beantwortet. Dabei ging es zum Beispiel um die Verwendung von Nutzhanf für Kosmetika oder auch Extrakte (vor allem CBD).

Wie ich Ihren Antworten entnehmen konnte (öffentlich ersichtlich auf fragdenstaat.at) ist jede Herstellung sowie Verwendung von Extrakten, auch aus Nutzhanf, legal nur unter gewissen Voraussetzungen möglich (z.B. für medizinische und wissenschaftliche Zwecke,spezielle Gewerbeberechtigung, Giftschein, Genehmigungen, etc..) - was mir auch mein Anwalt so bestätigt hat.

Ich möchte somit weder Extrakte (Kosmetika oder CBD) aus Nutzhanf herstellen noch verkaufen, da ich über diese Voraussetzungen nicht verfüge (wie die wenigsten anderen Landwirte und Firmen in Österreich- wahrscheinlich keine davon)

Mir geht es rein um den Verkauf von Nutzhanf als Rohstoff an Firmen, welche über die Voraussetzungen verfügen, damit weiterzuarbeiten (z.B. CBD- und Kosmetikerzeugung). Ich stehe mit mehreren Firmen im Kontakt, vor allem außerhalb Österreichs (EU und Schweiz), wo dies die gesetzlichen Auflagen zulassen.

Somit meine zweite Frage: auch wenn ich keine Kosmetika und CBD Produkte selbst herstellen darf - ist der Verkauf von Rohstoffen aus Nutzhanf an Firmen welche dies dürfen,vor allem außerhalb Österreichs - grundsätzlich möglich und unbedenklich? (vorausgesetzt die Rohstoffe sind natürlich unter den geforderten EU Grenzwerten von 0,2% THC/THCA bereits vor und nach Homogenisierung durch Zerkleinerung und mechanischer Durchmischung des Rohmaterials)

Meine dritte Frage: Ist die Tatsache, dass im Nutzhanf, wie bekannt, immer Spuren von THC/THCA enthalten sind, welche bei fast jedem Hanfbauern in Summe die Grenzmengen laut SMG von 20 Gramm THC/ bzw. 40 Gramm THCA überschreiten ( bei einem Hektar Anbaufläche schnell um ein Mehrfaches) zu vernachlässigen und nicht strafrechtlich belangbar, wenn es sich um "Nutzhanf/Faserhanf" im Sinne von Anhang I.1.a handelt und damit eine rein gewerbliche Verwendung anzustreben ist -bezogen auf lebendige Pflanzen sowie auf getrocknetes/geerntetes Pflanzenmaterial, wenn unter 0,3% THC/THCA ?

Und thematisch ähnlich ist meine letzte Frage: Welche Konsequenzen sind zu befürchten, wenn einzelne Pflanzen die Grenze von 0,3% THC/THCA trotz original EU Saatgut übersteigen, wenn der Anbau rein mit dem Vorsatz zu gewerblichen Zwecken erfolgt? Dass das Material nicht mehr verwendet werden darf, ist naheliegend, aber kann ich als Landwirt/Unternehmer dafür strafrechtlich belangt werden, wenn 1 oder mehrere unter 100.000 Pflanzen z.B. 0,35 % THC/THCA erreichen? Dies ebenfalls wieder je auf ungeerntete/geerntete Pflanzen bezogen?

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2017
  • Frist
    4. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verwendung von Nutzhanf in Lebensmitteln und Vertrieb [#768]
Datum
9. März 2017 16:22
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bin Landwirt und werde heuer erstmalig so genannten Nutzhanf kultivieren. (Sorte aus dem gemeinsamen Sortenkatalog der EU, originales zertifiziertes Saatgut, THC laut Angaben unter 0,2%) Es gibt bereits viele Produkte aus Nutzhanf am Lebensmittemarkt, wie z.B Hanfnussöl, Samen, Tee aus den Blättern, Mehl, usw... Meine erste Frage bezieht sich auf die Grenzwerte. Ist die für den Anbau und das SMG genannte Grenze von 0,3%, bzw. von 0,2%THC/THCA auch für Lebensmittel die gültige Grenze, um als Lebensmittel verkauft werden zu dürfen und für den Konsumenten unbedenklich zu sein? Oder gibt es für Lebensmittel eigene Grenzwerte, was den THC/THCA Gehalt in Prozenten oder Milligramm/Mikrogramm betrifft? Wenn ja, wo kann man die Grenzmengen einsehen, bzw. Auskunft über die höchstzulässigen Grenzwerte für THC/THCA in Lebensmitteln erhalten? Meine zweite Frage bezieht sich auf die Verwendung von Nutzhanf als Rohstoff für weiterverarbeitende Firmen: Sie haben in letzter Zeit mehrere Anfragen bezogen auf Hanf beantwortet. Dabei ging es zum Beispiel um die Verwendung von Nutzhanf für Kosmetika oder auch Extrakte (vor allem CBD). Wie ich Ihren Antworten entnehmen konnte (öffentlich ersichtlich auf fragdenstaat.at) ist jede Herstellung sowie Verwendung von Extrakten, auch aus Nutzhanf, legal nur unter gewissen Voraussetzungen möglich (z.B. für medizinische und wissenschaftliche Zwecke,spezielle Gewerbeberechtigung, Giftschein, Genehmigungen, etc..) - was mir auch mein Anwalt so bestätigt hat. Ich möchte somit weder Extrakte (Kosmetika oder CBD) aus Nutzhanf herstellen noch verkaufen, da ich über diese Voraussetzungen nicht verfüge (wie die wenigsten anderen Landwirte und Firmen in Österreich- wahrscheinlich keine davon) Mir geht es rein um den Verkauf von Nutzhanf als Rohstoff an Firmen, welche über die Voraussetzungen verfügen, damit weiterzuarbeiten (z.B. CBD- und Kosmetikerzeugung). Ich stehe mit mehreren Firmen im Kontakt, vor allem außerhalb Österreichs (EU und Schweiz), wo dies die gesetzlichen Auflagen zulassen. Somit meine zweite Frage: auch wenn ich keine Kosmetika und CBD Produkte selbst herstellen darf - ist der Verkauf von Rohstoffen aus Nutzhanf an Firmen welche dies dürfen,vor allem außerhalb Österreichs - grundsätzlich möglich und unbedenklich? (vorausgesetzt die Rohstoffe sind natürlich unter den geforderten EU Grenzwerten von 0,2% THC/THCA bereits vor und nach Homogenisierung durch Zerkleinerung und mechanischer Durchmischung des Rohmaterials) Meine dritte Frage: Ist die Tatsache, dass im Nutzhanf, wie bekannt, immer Spuren von THC/THCA enthalten sind, welche bei fast jedem Hanfbauern in Summe die Grenzmengen laut SMG von 20 Gramm THC/ bzw. 40 Gramm THCA überschreiten ( bei einem Hektar Anbaufläche schnell um ein Mehrfaches) zu vernachlässigen und nicht strafrechtlich belangbar, wenn es sich um "Nutzhanf/Faserhanf" im Sinne von Anhang I.1.a handelt und damit eine rein gewerbliche Verwendung anzustreben ist -bezogen auf lebendige Pflanzen sowie auf getrocknetes/geerntetes Pflanzenmaterial, wenn unter 0,3% THC/THCA ? Und thematisch ähnlich ist meine letzte Frage: Welche Konsequenzen sind zu befürchten, wenn einzelne Pflanzen die Grenze von 0,3% THC/THCA trotz original EU Saatgut übersteigen, wenn der Anbau rein mit dem Vorsatz zu gewerblichen Zwecken erfolgt? Dass das Material nicht mehr verwendet werden darf, ist naheliegend, aber kann ich als Landwirt/Unternehmer dafür strafrechtlich belangt werden, wenn 1 oder mehrere unter 100.000 Pflanzen z.B. 0,35 % THC/THCA erreichen? Dies ebenfalls wieder je auf ungeerntete/geerntete Pflanzen bezogen? Vielen Dank für Ihre Stellungnahme im Voraus
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Nutzhanf Mit freundlichen Grüßen
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Nutzhanf
Datum
13. April 2017 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen