Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Werden in Österreich ähnlich wie in Deutschland Softwarepakete zur Unterstützung von Wahlen eingesetzt und wenn ja welche in welchem Ausmaß?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Sebastian Mery
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Sebastian Mery
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