Verzicht von Löchern in Tellerkappen
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Am 06.08.2015, um 14.23 Uhr wurde meine Frage "Zweck der Löcher in vormaligen Tellerkappen der Polizei" wie folgt beantwortet:
"Die angesprochenen gestanzten und mit Metallösen gegen Ausreißen gesicherten Löcher dienten bei diesen Kappenmodellen der Belüftung des Kopfes beim Tragen der Tellerkappen."
Aufgrund dieser Beantwortung würde ich gerne wissen, aufgrund welchen Umstandes, die derzeitigen Tellerkappen der Polizei über keine Löcher mehr verfügen, wo diese doch nach eigenen Angaben der Belüftung des Kopfes gedient hatten. Falls eine Lüftung des Kopfes nicht mehr notwendig erscheint, würde ich gerne Auskunft darüber erhalten, auf welcher Grundlage (Studien, Erfahrungswerte, Befragungen,...) dies entschieden wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. August 2015
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14. Oktober 2015
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