Verzicht von Löchern in Tellerkappen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am 06.08.2015, um 14.23 Uhr wurde meine Frage "Zweck der Löcher in vormaligen Tellerkappen der Polizei" wie folgt beantwortet:

"Die angesprochenen gestanzten und mit Metallösen gegen Ausreißen gesicherten Löcher dienten bei diesen Kappenmodellen der Belüftung des Kopfes beim Tragen der Tellerkappen."

Aufgrund dieser Beantwortung würde ich gerne wissen, aufgrund welchen Umstandes, die derzeitigen Tellerkappen der Polizei über keine Löcher mehr verfügen, wo diese doch nach eigenen Angaben der Belüftung des Kopfes gedient hatten. Falls eine Lüftung des Kopfes nicht mehr notwendig erscheint, würde ich gerne Auskunft darüber erhalten, auf welcher Grundlage (Studien, Erfahrungswerte, Befragungen,...) dies entschieden wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2015
  • Frist
    14. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verzicht von Löchern in Tellerkappen [#410]
Datum
19. August 2015 14:23
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am 06.08.2015, um 14.23 Uhr wurde meine Frage "Zweck der Löcher in vormaligen Tellerkappen der Polizei" wie folgt beantwortet: "Die angesprochenen gestanzten und mit Metallösen gegen Ausreißen gesicherten Löcher dienten bei diesen Kappenmodellen der Belüftung des Kopfes beim Tragen der Tellerkappen." Aufgrund dieser Beantwortung würde ich gerne wissen, aufgrund welchen Umstandes, die derzeitigen Tellerkappen der Polizei über keine Löcher mehr verfügen, wo diese doch nach eigenen Angaben der Belüftung des Kopfes gedient hatten. Falls eine Lüftung des Kopfes nicht mehr notwendig erscheint, würde ich gerne Auskunft darüber erhalten, auf welcher Grundlage (Studien, Erfahrungswerte, Befragungen,...) dies entschieden wurde.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 19.08.2015 teilt der Bekleidungswirtschaftsfonds de…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Verzicht von Löchern in Tellerkappen [#410]
Datum
1. September 2015 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 19.08.2015 teilt der Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive im BM.I folgendes mit: Die aktuellen Kappenmodelle wurden im Zuge der Uniformumstellung im Jahr 2005 neu designt und verarbeitet und werden seither durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ohne Beanstandungen getragen. Etwaiger Adaptierungsbedarf an Uniformteilen kann entsprechend den geltenden Vorschriften angemeldet werden. Mit freundlichen Grüßen