Video „DonaustädterInnen zum Thema Stadtstraße“

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10. Juli 2021 veröffentlichte die Stadt Wien auf ihrem offiziellen Twitter-Account @Stadt_Wien einen Tweet mit folgendem Inhalt:

„Noch sorgen Autos im 22. Bezirk vor allem in kleineren Gassen und Straßen für viel Verkehr, Abgase und Staus. Mit dem Bau der Wiener Stadtstraße soll sich das aber bald ändern. Wir haben betroffene Donaustädterinnen und Donaustädtern gefragt, was sie von diesem Projekt halten.“

Sowie mit einem Video, das mit „DonaustädterInnen zum Thema Stadtstraße“ betitelt war.

Die „betroffenen Donaustädterinnen und Donaustädter“ waren allerdings zumindest teilweise Funktionäre der SPÖ Donaustadt: https://twitter.com/_barbara_laa/status…

Da hier nicht auszuschließen ist, dass hier die Meinung einer Partei – absichtlich oder unabsichtlich – mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, beantrage ich die Beantwortung folgender Fragen, die dazu dienen, Transparenz über die Art und Weise der Führung der Amtsgeschäfte – in diesem Fall der öffentlichen Kommunikation – zu schaffen. Der Antrag ergeht gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.

* Woher stammt das in diesem Video verwendete Film- und Audiomaterial? Wer hat es produziert und gedreht?
* In wessen Auftrag wurde das Film- und Audiomaterial der Interviews erstellt?
* Wie lautete der Auftrag für die Erstellung des Videos – also sowohl des Drehs, als auch des Videoschnittes?
* Wie lauteten die Anweisungen zur Auswahl der Passanten?
* Wer wusste vorab von den Drehorten? Wurde der Dreh vorab angekündigt, wenn ja wem und wie?
* Wurde das Videomaterial der Interviews auch in an anderen Stellen veröffentlichten oder gezeigten Videos verwendet, wenn ja für welche? (Bitte um Verlinkung, falls diese online auffindbar sind)
* Welche Kosten sind für die Erstellung dieses Videos und anderer Videos, in denen diese Interviews verwendet wurden, angefallen?
* Wurde für die Verbreitung des Tweets, dieses Videos oder anderer Videos, in denen diese Interviews verwendet wurden, Geld in Form von Werbung, Promotion oder „Sponsored Content“ ausgegeben? Wenn ja, wie viel und für welche Videos?

Besten Dank schon vorab für Ihre Bemühungen zur Beantwortung meiner Anfrage. Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.

Mit besten Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 10. Juli 2021 veröffentlichte die Stadt Wien auf ihrem offiziellen Twitte…
An Wien Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Video „DonaustädterInnen zum Thema Stadtstraße“ [#2399]
Datum
7. Oktober 2021 00:21
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 10. Juli 2021 veröffentlichte die Stadt Wien auf ihrem offiziellen Twitter-Account @Stadt_Wien einen Tweet mit folgendem Inhalt: „Noch sorgen Autos im 22. Bezirk vor allem in kleineren Gassen und Straßen für viel Verkehr, Abgase und Staus. Mit dem Bau der Wiener Stadtstraße soll sich das aber bald ändern. Wir haben betroffene Donaustädterinnen und Donaustädtern gefragt, was sie von diesem Projekt halten.“ Sowie mit einem Video, das mit „DonaustädterInnen zum Thema Stadtstraße“ betitelt war. Die „betroffenen Donaustädterinnen und Donaustädter“ waren allerdings zumindest teilweise Funktionäre der SPÖ Donaustadt: https://twitter.com/_barbara_laa/status/1413816196470804486 Da hier nicht auszuschließen ist, dass hier die Meinung einer Partei – absichtlich oder unabsichtlich – mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, beantrage ich die Beantwortung folgender Fragen, die dazu dienen, Transparenz über die Art und Weise der Führung der Amtsgeschäfte – in diesem Fall der öffentlichen Kommunikation – zu schaffen. Der Antrag ergeht gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. * Woher stammt das in diesem Video verwendete Film- und Audiomaterial? Wer hat es produziert und gedreht? * In wessen Auftrag wurde das Film- und Audiomaterial der Interviews erstellt? * Wie lautete der Auftrag für die Erstellung des Videos – also sowohl des Drehs, als auch des Videoschnittes? * Wie lauteten die Anweisungen zur Auswahl der Passanten? * Wer wusste vorab von den Drehorten? Wurde der Dreh vorab angekündigt, wenn ja wem und wie? * Wurde das Videomaterial der Interviews auch in an anderen Stellen veröffentlichten oder gezeigten Videos verwendet, wenn ja für welche? (Bitte um Verlinkung, falls diese online auffindbar sind) * Welche Kosten sind für die Erstellung dieses Videos und anderer Videos, in denen diese Interviews verwendet wurden, angefallen? * Wurde für die Verbreitung des Tweets, dieses Videos oder anderer Videos, in denen diese Interviews verwendet wurden, Geld in Form von Werbung, Promotion oder „Sponsored Content“ ausgegeben? Wenn ja, wie viel und für welche Videos? Besten Dank schon vorab für Ihre Bemühungen zur Beantwortung meiner Anfrage. Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Mit besten Grüßen Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
AW: INC000000278575: Antrag gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Hametner, Ihre Anfrage …
Von
Wien
Betreff
AW: INC000000278575: Antrag gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz
Datum
22. November 2021 10:27
Status
Warte auf Antwort
image002.png
4,2 KB


Sehr geehrter Herr Hametner, Ihre Anfrage an das Stadtservice ist zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet worden. Sämtliches im angesprochenen Video verwendete Film- und Audiomaterial wurde bei einem Dreh am 5. Juli 2021 aufgezeichnet. Das Video wurde im Rahmen des bestehenden Videokontingents des PID durch die Dienstleisterin WH Digital GmbH produziert. Auf Basis eines Ersuchens der für die Stadtstraße zuständigen Stelle für Projektkommunikation wurde das Video im Auftrag des Presse- und Informationsdienstes für die Verwendung in den städtischen Kommunikationskanälen erstellt. Grundlage des Leistungsabrufs bei der WH Digital GmbH war ein von der Stadtstraße-Projektkommunikation erstelltes Briefing, das Ziel, Inhalt und Interviewpartner zum Gegenstand hatte, um im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses für die Umsetzung dieses Straßenprojekts die Vorteile für die Wohnbevölkerung und die Stadt allgemein zu skizzieren. Kern war, vom Durchzugsverkehr Betroffene zu interviewen, die unter der aktuellen Verkehrs- und Lärmbelastung in ihrem Wohngebiet leiden und was sie sich vom Bau der Stadtstraße versprechen. Konkrete Drehorte waren im Vorfeld keine bekannt und wurden auch nicht vorab angekündigt. Das Video wurde vom Redaktionsteam des PID zusätzlich auch auf den Stadt Wien-Kanälen auf Facebook (https://www.facebook.com/watch/?v=55292…) sowie Instagram (https://www.instagram.com/tv/CRHFYPLqyE…) gepostet. Eine anderweitige Verwendung des Videomaterials ist uns nicht bekannt. Das Video wurde im Rahmen des bestehenden Videokontingents abgerufen, das pauschal beauftragt ist. Daher lassen sich die konkreten Einzelkosten für dieses Video auch nicht beziffern. Im rechnerischen Durchschnitt liegt ein Videoabruf aus dem bei der WH Digital GmbH beauftragten Pauschalkontingent derzeit bei rund 500 Euro. Für die Verbreitung des Videos wurde kein Geld eingesetzt, weder in Form von Werbung, Promotion noch „Sponsored Content“. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
Re: AW: INC000000278575: Antrag gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2399] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Wien Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: AW: INC000000278575: Antrag gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2399]
Datum
23. November 2021 23:00
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort vom 22. November auf meine Anfrage vom 7. Oktober, insbesondere für die Informationen zur erstellenden Stelle und den geschätzten Kosten. Die Fragen „Wie lautete der Auftrag für die Erstellung des Videos – also sowohl des Drehs, als auch des Videoschnittes?“, „Wer wusste vorab von den Drehorten?“ und „Wie lauteten die Anweisungen zur Auswahl der Passanten?“ wurden in Ihrer Antwort allerdings nicht bzw. äußerst vage beantwortet. Ich würde mich über ausführlichere Antworten auf og. Fragen freuen. Da die Erstantwort einige Wochen in Anspruch genommen hat bitte ich vorab um Information, wann ich mit ihnen rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus 'fin' Hametner
AW: Re: AW: INC000000278575: Antrag gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2399] Sehr geehrte<< Anrede…
An Wien Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Re: AW: INC000000278575: Antrag gemäß §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2399]
Datum
20. Dezember 2021 22:28
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Video „DonaustädterInnen zum Thema Stadtstraße“" vom 07.10.2021 (#2399) wurde von Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Die Antwort vom 22. November – Absender: Martin Schipany – war wie in meiner Antwort von 23. November 2021 ausgeführt in einigen Punkten unzureichend. Da nunmehr vier weitere Wochen vergangen sind, in denen keine weiteren Informationen beauskunftet wurden, sehe ich der Ausstellung eines Bescheides über die teilweise Informationsverweigerung entgegen. Mit freundlichen Grüßen, Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2399/ Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>