Vollziehung des § 28a Epidemiegesetz
1. Hinsichtlich Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung eines Verwaltungsstrafverfahrens:
a) Wieviele solche Maßnahmen wurden im Zuge der Corona-Pandemie gesetzt.
b) Im Zuge dieser Maßnahmen: Wie oft wurde dabei ein ärztliches Attest zum Nachweis oder Glaubhaftmachung zur Geltendmachung einer Ausnahmebestimmung um nicht einen sog. Mund-Nasenschutz tragen zu müssen als Beweismittel in das Verwaltungsstrafverfahren aufgenommen.
c) Wie viele Fälle sind bekannt in dem ein solches Attest im Zuge eines Verfahrens vom Inhaber des Attests verwendet wurde.
2. Hinsichtlich der Ahndung von Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügungen (§ 50 VStG): Bei wie vielen Fällen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden bundesweit Organstrafverfügungen erstellt, weil ein inhaltlich falsches ärztliches Attest im Zuge einer Amtshandlung verwendet wurde.
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Datum9. September 2023
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4. November 2023
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