Vollziehung des § 28a Epidemiegesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Hinsichtlich Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung eines Verwaltungsstrafverfahrens:

a) Wieviele solche Maßnahmen wurden im Zuge der Corona-Pandemie gesetzt.

b) Im Zuge dieser Maßnahmen: Wie oft wurde dabei ein ärztliches Attest zum Nachweis oder Glaubhaftmachung zur Geltendmachung einer Ausnahmebestimmung um nicht einen sog. Mund-Nasenschutz tragen zu müssen als Beweismittel in das Verwaltungsstrafverfahren aufgenommen.

c) Wie viele Fälle sind bekannt in dem ein solches Attest im Zuge eines Verfahrens vom Inhaber des Attests verwendet wurde.

2. Hinsichtlich der Ahndung von Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügungen (§ 50 VStG): Bei wie vielen Fällen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden bundesweit Organstrafverfügungen erstellt, weil ein inhaltlich falsches ärztliches Attest im Zuge einer Amtshandlung verwendet wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Vollziehung des § 28a Epidemiegesetz [#2936]
Datum
9. September 2023 11:06
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Hinsichtlich Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung eines Verwaltungsstrafverfahrens: a) Wieviele solche Maßnahmen wurden im Zuge der Corona-Pandemie gesetzt. b) Im Zuge dieser Maßnahmen: Wie oft wurde dabei ein ärztliches Attest zum Nachweis oder Glaubhaftmachung zur Geltendmachung einer Ausnahmebestimmung um nicht einen sog. Mund-Nasenschutz tragen zu müssen als Beweismittel in das Verwaltungsstrafverfahren aufgenommen. c) Wie viele Fälle sind bekannt in dem ein solches Attest im Zuge eines Verfahrens vom Inhaber des Attests verwendet wurde. 2. Hinsichtlich der Ahndung von Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügungen (§ 50 VStG): Bei wie vielen Fällen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden bundesweit Organstrafverfügungen erstellt, weil ein inhaltlich falsches ärztliches Attest im Zuge einer Amtshandlung verwendet wurde.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2936/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Ihre Anfrage, Mail vom 09.09.23 betr. Vollziehung des § 28a Epidemiegesetz
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage, Mail vom 09.09.23 betr. Vollziehung des § 28a Epidemiegesetz
Datum
25. Oktober 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen