Vorliegende Beweise für Israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Vermerke, Berichte, Akte, Weisungen, und vergleichbare Dokumente mit Beweisen für die aktuellen Anschuldigungen, die von Israel gegen die UNRWA erhoben werden und die dem Minister im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 29.01.2024 vorgelegt wurden.

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  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    31. März 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Vorliegende Beweise für Israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA [#3013]
Datum
4. Februar 2024 04:58
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vermerke, Berichte, Akte, Weisungen, und vergleichbare Dokumente mit Beweisen für die aktuellen Anschuldigungen, die von Israel gegen die UNRWA erhoben werden und die dem Minister im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 29.01.2024 vorgelegt wurden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3013/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
BMEIA; Auskunftsersuchen; UNRWA Sehr geehrtAntragsteller/in angeschlossen übermittelt Ihnen das Bundesministerium…
Nicht-öffentliche Anhänge:
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187,3 KB
image001.png
23,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in angeschlossen übermittelt Ihnen das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die beantragte Auskunft gem. Auskunftspflichtgesetz. Für den Fall einer Veröffentlichung der beiliegenden Erledigung werden Sie ersucht, die Namen von Sachbearbeiter und Genehmiger zu anonymisieren. Mit freundlichen Grüßen