Vorschreibung von Programmentgelt durch die Gebühren Info Service GmbH (GIS)
Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile österreichweit vollzogen.
Seit diesen Umstellungen sind gemäß den Auslobungen des ORF terrestrische Fernsehprogramme nur noch im Angebot von simpliTV verfügbar. Diese entsprechen nicht den Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G. Die Vorschreibung von Programmentgelt gem. $ 31 Abs. 10 ist somit nicht mehr legitimiert. Details siehe
https://openpetition.eu/!gispetition
Es stellt sich also die Frage: Warum bleiben die Konsumentenschützer im Sozialministerium untätig, obwohl die GIS GmbH nach den HD-Umstellungen weiterhin Programmentgelt vorschreibt, ohne dass dafür ein Rechtsgrund besteht?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. März 2018
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21. Mai 2018
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