Vorschreibung von Programmentgelt durch die Gebühren Info Service GmbH (GIS)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile österreichweit vollzogen.

Seit diesen Umstellungen sind gemäß den Auslobungen des ORF terrestrische Fernsehprogramme nur noch im Angebot von simpliTV verfügbar. Diese entsprechen nicht den Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G. Die Vorschreibung von Programmentgelt gem. $ 31 Abs. 10 ist somit nicht mehr legitimiert. Details siehe

https://openpetition.eu/!gispetition

Es stellt sich also die Frage: Warum bleiben die Konsumentenschützer im Sozialministerium untätig, obwohl die GIS GmbH nach den HD-Umstellungen weiterhin Programmentgelt vorschreibt, ohne dass dafür ein Rechtsgrund besteht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2018
  • Frist
    21. Mai 2018
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Armin Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Armin Wolf
Betreff
Vorschreibung von Programmentgelt durch die Gebühren Info Service GmbH (GIS) [#1506]
Datum
26. März 2018 13:55
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile österreichweit vollzogen. Seit diesen Umstellungen sind gemäß den Auslobungen des ORF terrestrische Fernsehprogramme nur noch im Angebot von simpliTV verfügbar. Diese entsprechen nicht den Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G. Die Vorschreibung von Programmentgelt gem. $ 31 Abs. 10 ist somit nicht mehr legitimiert. Details siehe https://openpetition.eu/!gispetition Es stellt sich also die Frage: Warum bleiben die Konsumentenschützer im Sozialministerium untätig, obwohl die GIS GmbH nach den HD-Umstellungen weiterhin Programmentgelt vorschreibt, ohne dass dafür ein Rechtsgrund besteht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Armin Wolf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Armin Wolf
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Verbesserungsauftrag - Auskunftsbegehren Sehr geehrter Hr. Wolf, im Anhang finden Sie ein Schreiben der Sekti…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Verbesserungsauftrag - Auskunftsbegehren
Datum
13. April 2018 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Hr. Wolf, im Anhang finden Sie ein Schreiben der Sektion Konsumentenpolitik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Armin Wolf
AW: Anfrage GIS Programmentgelt (GZ: BMASGK - 90755/0001 - III/5/2018) [#1506] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Armin Wolf
Betreff
AW: Anfrage GIS Programmentgelt (GZ: BMASGK - 90755/0001 - III/5/2018) [#1506]
Datum
16. April 2018 08:46
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 12.04.2018. Interessant, dass sich der Petitionsautor offenbar bereits vor Monaten mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat. Es ist in keiner Weise erkennbar, warum meine Identität zur Beantwortung einer allgemeinen und nicht-personenbezogenen Anfrage wichtig sein sollte. Wollen sie dem prominenten Nachrichtenmoderator aus der Großstadt eine andere Antwort geben als seinem gewöhnlichen Namensvetter aus einem anderen Eck vom Land? Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, dass ich sie mit einem Identitätsnachweis weiter bemühe. Der Unterton in ihrer Antwort ist eindeutig. Sie werden auch zukünftig jedes Mittel nutzen, um einer thematischen Stellungnahme auszuweichen. Und eine solche Kommunikation wollen wir uns doch gegenseitig nicht antun. Vielen Dank für die Klarstellung! Mit freundlichen Grüßen Armin Wolf Anfragenr: 1506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Wolf