Warum wird geduldet?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am Fr. 19.5.2006 wurde von Radio Antenne Salzburg in den 19-Uhr-nachrichten ein hoher BZOe-funktionaer (ich glaube, es war der burgenlaendische Spitzenkandidat) gefragt, wer BZOe-obmann wird.
Antwort: das wird zum gegebenen Zeitpunkt bekanntgegeben und: "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt ATTENTAT".

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. Juli 2025
  • Frist
    3. September 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Warum wird geduldet? [#3460]
Datum
9. Juli 2025 14:39
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am Fr. 19.5.2006 wurde von Radio Antenne Salzburg in den 19-Uhr-nachrichten ein hoher BZOe-funktionaer (ich glaube, es war der burgenlaendische Spitzenkandidat) gefragt, wer BZOe-obmann wird. Antwort: das wird zum gegebenen Zeitpunkt bekanntgegeben und: "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt ATTENTAT".
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage. Die an uns gerichtete Frage betrifft die interne Willens…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Warum wird geduldet? [#3460]
Datum
10. Juli 2025 11:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage. Die an uns gerichtete Frage betrifft die interne Willensbildung einer politischen Partei und fällt somit nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Die strafrechtliche Beurteilung medial kolportierter Aussagen fällt in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft), welche möglicherweise strafrechtlich relevante Sachverhalte auf einen Anfangsverdacht hin zu prüfen und gegebenenfalls Ermittlungen einzuleiten haben. Das Bundesministerium für Justiz ist keine Strafverfolgungsbehörde und hat sich einer solchen Bewertung zu enthalten. Es steht Ihnen aber jederzeit zu, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Strafverfolgungsbehörde einzubringen und diese Prüfung einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, Regierung beschliesst Bundestrojaner. Wenn man etwas einfach meldet, ignoriert man es. Ich habe den von…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Warum wird geduldet? [#3460]
Datum
10. Juli 2025 23:00
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Regierung beschliesst Bundestrojaner. Wenn man etwas einfach meldet, ignoriert man es. Ich habe den von Ihnen vorgeschlagenen Instanzenweg versucht. Ergebnis: ich wurde angeflegelt, ignoriert. Daher ist fuer mich schon ein Erfolg, dass Sie geantwortet haben, Freude. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>