MAGISTRAT DER STADT WIEN
Büro der Geschäftsgruppe
Gesundheit, Soziales und Generationen
Wien, 17. Juni 2016
Kor/Met - 139532/16
Herrn
Antragsteller/in Antragsteller/in
Per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrtAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2016 an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl. Diese wurde an das Büro von Frau Amtsführender Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Generationen, Mag.a Sonja Wehsely, übermittelt.
"Bei der Identifizierung mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien handelt es sich arbeits- bzw. dienstrechtlich um einen Aspekt der Treuepflicht, welche wiederum eine Nebenpflicht jedes Arbeitsverhältnisses darstellt.
Der Umfang der Treuepflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien ist unter anderem im Gesetz über das Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 - DO 1994) und im Gesetz über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien (Vertragsbedienstetenordnung 1995 - VBO 1995) gesetzlich determiniert.
So hat der Beamte/Vertragsbedienstete bei Beginn seines Dienstverhältnisses zu geloben, dass er die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Wien befolgen und alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen wird (§ 12 DO 1994 bzw. § 3 VBO 1995).
Darüber hinaus sind die dem Beamten/Vertragsbediensteten übertragenen Geschäfte unter Beachtung der bestehenden Rechtsvorschriften mit Sorgfalt, Fleiß und Unparteilichkeit zu besorgen. Der Beamte/Vertragsbedienstete hat sich hiebei von den Grundsätzen größtmöglicher Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis leiten zu lassen und gegenüber den Vorgesetzten, den Mitarbeitern, den Parteien und Kunden ein höfliches und hilfsbereites Verhalten an den Tag zu legen. Alles, was die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung entgegengebracht werden, untergraben könnte, hat der Beamte/Vertragsbedienstete im Dienst und außer Dienst zu vermeiden (§ 18 Abs. 1 und 2 DO 1994 bzw. § 4 Abs. 1 und 4 VBO 1995).
Der Beamte/Vertragsbedienstete hat daher nach den einzuhaltenden Dienstvorschriften insbesondere andere Interessen als die des Dienstes - vor allem seine eigenen - den dienstlichen Interessen unterzuordnen, kostenbewusst zu handeln und die unternehmerischen Gesamtinteressen der Stadt Wien zu beachten."
Mit freundlichen Grüßen