Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen?
- Anfrage an:
- Wien
- Genutztes Gesetz:
- Wiener Auskunftspflichtsgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Zeitungsberichten zufolge wurde ein Wiener Arzt nicht länger beschäftigt, weil er gemäß einer Beurteilung negativ beim Punkt "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien" auffiel.
http://diepresse.com/home/4926338/Pol...
Weil ich erwäge mich bei der Stadt Wien zu bewerben, würde ich gerne wissen, was die Gesamtinteressen der Stadt Wien sind, mit denen ich mich gegebenenfalls identifizieren würde müssen und wie ich die "Identifizierung" ausleben müsste.
Also was sind diese besagten Ziele?
Wie kann ich mich nach Außen sichtbar damit identifizieren?
Für wen muss diese Identifizierung erkennbar sein?
Korrespondenz
-
Frist: – 19.05.2016
- 24. Mär 2016
- Mai 2016
- 17. Jun 2016
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen? [#605]
- Datum
- 24. März 2016 14:32
- An
- Wien
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Zeitungsberichten zufolge wurde ein Wiener Arzt nicht länger beschäftigt, weil er gemäß einer Beurteilung negativ beim Punkt "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien" auffiel.
http://diepresse.com/home/4926338/Politisch-motivierte-Kundigung-Kritischer-Arzt-muss-gehen?_vl_backlink=/home/1556572/index.do
Weil ich erwäge mich bei der Stadt Wien zu bewerben, würde ich gerne wissen, was die Gesamtinteressen der Stadt Wien sind, mit denen ich mich gegebenenfalls identifizieren würde müssen und wie ich die "Identifizierung" ausleben müsste.
Also was sind diese besagten Ziele?
Wie kann ich mich nach Außen sichtbar damit identifizieren?
Für wen muss diese Identifizierung erkennbar sein?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
- 4 Jahre, 11 Monate her24. März 2016 14:32: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Wien gesendet.
- 4 Jahre, 9 Monate her20. Mai 2016 10:14: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen? [#605]
- Datum
- 7. Juni 2016 14:46
- An
- Wien
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage "Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen?" vom 24.03.2016 (#605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 605
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
Zitierte Nachricht anzeigen--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-be...
- 4 Jahre, 8 Monate her7. Juni 2016 14:46: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Wien gesendet.
- Von
- Wien
- Betreff
- GGS-139532/16 - Ihre E-Mail vom 7. Juni 2016
- Datum
- 17. Juni 2016 13:48
- Status
- Anfrage abgeschlossen
MAGISTRAT DER STADT WIEN
Büro der Geschäftsgruppe
Gesundheit, Soziales und Generationen
Wien, 17. Juni 2016
Kor/Met - 139532/16
Herrn
Antragsteller/in Antragsteller/in
Per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrtAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2016 an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl. Diese wurde an das Büro von Frau Amtsführender Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Generationen, Mag.a Sonja Wehsely, übermittelt.
"Bei der Identifizierung mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien handelt es sich arbeits- bzw. dienstrechtlich um einen Aspekt der Treuepflicht, welche wiederum eine Nebenpflicht jedes Arbeitsverhältnisses darstellt.
Der Umfang der Treuepflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien ist unter anderem im Gesetz über das Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 - DO 1994) und im Gesetz über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien (Vertragsbedienstetenordnung 1995 - VBO 1995) gesetzlich determiniert.
So hat der Beamte/Vertragsbedienstete bei Beginn seines Dienstverhältnisses zu geloben, dass er die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Wien befolgen und alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen wird (§ 12 DO 1994 bzw. § 3 VBO 1995).
Darüber hinaus sind die dem Beamten/Vertragsbediensteten übertragenen Geschäfte unter Beachtung der bestehenden Rechtsvorschriften mit Sorgfalt, Fleiß und Unparteilichkeit zu besorgen. Der Beamte/Vertragsbedienstete hat sich hiebei von den Grundsätzen größtmöglicher Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis leiten zu lassen und gegenüber den Vorgesetzten, den Mitarbeitern, den Parteien und Kunden ein höfliches und hilfsbereites Verhalten an den Tag zu legen. Alles, was die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung entgegengebracht werden, untergraben könnte, hat der Beamte/Vertragsbedienstete im Dienst und außer Dienst zu vermeiden (§ 18 Abs. 1 und 2 DO 1994 bzw. § 4 Abs. 1 und 4 VBO 1995).
Der Beamte/Vertragsbedienstete hat daher nach den einzuhaltenden Dienstvorschriften insbesondere andere Interessen als die des Dienstes - vor allem seine eigenen - den dienstlichen Interessen unterzuordnen, kostenbewusst zu handeln und die unternehmerischen Gesamtinteressen der Stadt Wien zu beachten."
Mit freundlichen Grüßen
- 4 Jahre, 8 Monate her17. Juni 2016 13:52: Nachricht von Wien erhalten.
- 4 Jahre, 8 Monate her24. Juni 2016 17:37: Anfragesteller/in hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.