Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen?

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Zeitungsberichten zufolge wurde ein Wiener Arzt nicht länger beschäftigt, weil er gemäß einer Beurteilung negativ beim Punkt "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien" auffiel.

http://diepresse.com/home/4926338/Polit…

Weil ich erwäge mich bei der Stadt Wien zu bewerben, würde ich gerne wissen, was die Gesamtinteressen der Stadt Wien sind, mit denen ich mich gegebenenfalls identifizieren würde müssen und wie ich die "Identifizierung" ausleben müsste.

Also was sind diese besagten Ziele?
Wie kann ich mich nach Außen sichtbar damit identifizieren?
Für wen muss diese Identifizierung erkennbar sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2016
  • Frist
    19. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folg…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen? [#605]
Datum
24. März 2016 14:32
An
Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Zeitungsberichten zufolge wurde ein Wiener Arzt nicht länger beschäftigt, weil er gemäß einer Beurteilung negativ beim Punkt "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien" auffiel. http://diepresse.com/home/4926338/Politisch-motivierte-Kundigung-Kritischer-Arzt-muss-gehen?_vl_backlink=/home/1556572/index.do Weil ich erwäge mich bei der Stadt Wien zu bewerben, würde ich gerne wissen, was die Gesamtinteressen der Stadt Wien sind, mit denen ich mich gegebenenfalls identifizieren würde müssen und wie ich die "Identifizierung" ausleben müsste. Also was sind diese besagten Ziele? Wie kann ich mich nach Außen sichtbar damit identifizieren? Für wen muss diese Identifizierung erkennbar sein?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen?" vom …
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen? [#605]
Datum
7. Juni 2016 14:46
An
Wien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Was ist unter "Gesamtinteressen der Stadt Wien" zu verstehen?" vom 24.03.2016 (#605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
GGS-139532/16 - Ihre E-Mail vom 7. Juni 2016 MAGISTRAT DER STADT WIEN Büro der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziale…
Von
Wien
Betreff
GGS-139532/16 - Ihre E-Mail vom 7. Juni 2016
Datum
17. Juni 2016 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
MAGISTRAT DER STADT WIEN Büro der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen Wien, 17. Juni 2016 Kor/Met - 139532/16 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2016 an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl. Diese wurde an das Büro von Frau Amtsführender Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Generationen, Mag.a Sonja Wehsely, übermittelt. "Bei der Identifizierung mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien handelt es sich arbeits- bzw. dienstrechtlich um einen Aspekt der Treuepflicht, welche wiederum eine Nebenpflicht jedes Arbeitsverhältnisses darstellt. Der Umfang der Treuepflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien ist unter anderem im Gesetz über das Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 - DO 1994) und im Gesetz über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien (Vertragsbedienstetenordnung 1995 - VBO 1995) gesetzlich determiniert. So hat der Beamte/Vertragsbedienstete bei Beginn seines Dienstverhältnisses zu geloben, dass er die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Wien befolgen und alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen wird (§ 12 DO 1994 bzw. § 3 VBO 1995). Darüber hinaus sind die dem Beamten/Vertragsbediensteten übertragenen Geschäfte unter Beachtung der bestehenden Rechtsvorschriften mit Sorgfalt, Fleiß und Unparteilichkeit zu besorgen. Der Beamte/Vertragsbedienstete hat sich hiebei von den Grundsätzen größtmöglicher Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis leiten zu lassen und gegenüber den Vorgesetzten, den Mitarbeitern, den Parteien und Kunden ein höfliches und hilfsbereites Verhalten an den Tag zu legen. Alles, was die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung entgegengebracht werden, untergraben könnte, hat der Beamte/Vertragsbedienstete im Dienst und außer Dienst zu vermeiden (§ 18 Abs. 1 und 2 DO 1994 bzw. § 4 Abs. 1 und 4 VBO 1995). Der Beamte/Vertragsbedienstete hat daher nach den einzuhaltenden Dienstvorschriften insbesondere andere Interessen als die des Dienstes - vor allem seine eigenen - den dienstlichen Interessen unterzuordnen, kostenbewusst zu handeln und die unternehmerischen Gesamtinteressen der Stadt Wien zu beachten." Mit freundlichen Grüßen