Weisungsbefugnis: OLG LInz, 16.01.2024, Florian Machl gegen Bundespräsidenten.

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Justiz Alma Zadic!

Bezugnehmend auf die Öffentliche Verhandlung am Oberlandesgericht Linz am 16.01.2024, bei welcher der Staatsanwalt für den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Berufung ging, ersuche ich um Auskunft. Es handelt sich um die Anklage gegen den Vertreter Freier Presse Florian Machl von Report24, der am Landesgericht Linz bereits einen Freispruch in allen Punkten erwirkte. "...die Verfaßung mit Füßen getreten..."

https://t.me/positiveAuraHauptplatz/2266

Selbstverständlich unterstelle ich NICHT, daß Sie Ihrem Parteikollegen Van der Bellen geholfen haben.

1. Haben Sie (bzw. das Ministerium) von Ihrer Weisungsbefungnis gegenüber der Staatsanwaltschaft Gebrauch gemacht?

2. Falls ja, warum?

3. Falls ja, in welcher Weise?

4. Haben Sie (bzw. das Ministerium) während Ihrer Amtszeit im Ministerium für Justiz schon öfter in politische Gerichtsprozesse (bzw. gegen Freie Presse) eingegriffen? In welche? Warum? In welcher Weise?

5. Gab es Interventionen bezüglich der Gerichtsprozsse von Demoanmelder und Kinderschützer Florian Ortner? Warum? In welcher Weise?

Ich freue mich auf die Beantwortung meiner Fragen. 22.01.2024, Linz.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Januar 2024
  • Frist
    18. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Eva-Margarita Elisabeth Mayr (Verein für positive Aura am Hauptplatz)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Eva-Margarita Elisabeth Mayr (Verein für positive Aura am Hauptplatz)
Betreff
Weisungsbefugnis: OLG LInz, 16.01.2024, Florian Machl gegen Bundespräsidenten. [#3005]
Datum
22. Januar 2024 11:49
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Justiz Alma Zadic! Bezugnehmend auf die Öffentliche Verhandlung am Oberlandesgericht Linz am 16.01.2024, bei welcher der Staatsanwalt für den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Berufung ging, ersuche ich um Auskunft. Es handelt sich um die Anklage gegen den Vertreter Freier Presse Florian Machl von Report24, der am Landesgericht Linz bereits einen Freispruch in allen Punkten erwirkte. "...die Verfaßung mit Füßen getreten..." https://t.me/positiveAuraHauptplatz/2266 Selbstverständlich unterstelle ich NICHT, daß Sie Ihrem Parteikollegen Van der Bellen geholfen haben. 1. Haben Sie (bzw. das Ministerium) von Ihrer Weisungsbefungnis gegenüber der Staatsanwaltschaft Gebrauch gemacht? 2. Falls ja, warum? 3. Falls ja, in welcher Weise? 4. Haben Sie (bzw. das Ministerium) während Ihrer Amtszeit im Ministerium für Justiz schon öfter in politische Gerichtsprozesse (bzw. gegen Freie Presse) eingegriffen? In welche? Warum? In welcher Weise? 5. Gab es Interventionen bezüglich der Gerichtsprozsse von Demoanmelder und Kinderschützer Florian Ortner? Warum? In welcher Weise? Ich freue mich auf die Beantwortung meiner Fragen. 22.01.2024, Linz.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Eva-Margarita Elisabeth Mayr Anfragenr: 3005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3005/ Postanschrift Eva-Margarita Elisabeth Mayr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eva-Margarita Elisabeth Mayr (Verein für positive Aura am Hauptplatz)
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrte Frau Mayr, vielen Dank für die Anfrage. Wir mussten noch mit der zuständigen Abteilung im Bundesminis…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Weisungsbefugnis: OLG LInz, 16.01.2024, Florian Machl gegen Bundespräsidenten. [#3005]
Datum
5. Februar 2024 09:24
Status
Sehr geehrte Frau Mayr, vielen Dank für die Anfrage. Wir mussten noch mit der zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz (Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften) Rücksprache halten, um die gewünschte Information zu erhalten. Die Fachaufsicht im Bundesministerium für Justiz hat das beabsichtigte Vorgehen der Staatsanwaltschaft Linz im angesprochenen Verfahren befürwortet, nämlich, zum Zwecke einer gerichtlichen Klärung der strittigen Rechtslage ein Rechtsmittel an das übergeordnete Gericht einzubringen. Alle Weisungen der Frau Bundesministerin bzw. des Bundesministeriums für Justiz in Strafverfahren werden jährlich an das Parlament berichtet. Dieser Bericht der Bundesministerin für Justiz ist auf der Website des Parlaments und auf der Website des BMJ (https://www.bmj.gv.at/ministerium/organisation-und-aufgaben/weisungsberichte.html) öffentlich einsehbar. Der Weisungsbericht für das Jahr 2022 wird derzeit gerade fertiggestellt und steht in Kürze ebenfalls zur Verfügung. In der konkreten Angelegenheit sind dem Bundesministerium für Justiz keine Interventionen bekannt. Mit freundlichen Grüßen