Weiterbildung im Justizbereich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Anfrage zur Aus- und Weiterbildung von Richtern und Rechtspflegern im Bereich Behinderung & Barrierefreiheit

Sehr geehrteAntragsteller/in

wir ersuchen um Auskunft zu folgenden Punkten:

Besteht für Richter und Rechtspfleger eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung? Falls ja, welche Inhalte sind vorgeschrieben?
Gibt es spezielle Schulungen oder Weiterbildungsangebote zum Thema Behinderung, Barrierefreiheit und der Umgang mit Menschen mit Behinderungen? Falls ja, wie oft werden diese angeboten und sind sie verpflichtend?
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes stellt sich für uns die Frage, welche Abteilungen oder Stellen innerhalb des Justizministeriums für Diskriminierungsfälle im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zuständig sind. Können Sie uns hierzu nähere Informationen geben?
Wir ersuchen zudem um eine Übersicht des Auftragsvolumens für Fortbildungen im Justizbereich – insbesondere in Bezug auf Schulungen zu den oben genannten Themen.
Für Ihre Auskunft danken wir im Voraus und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. Februar 2025
  • Frist
    16. April 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Weiterbildung im Justizbereich [#3329]
Datum
19. Februar 2025 18:11
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Anfrage zur Aus- und Weiterbildung von Richtern und Rechtspflegern im Bereich Behinderung & Barrierefreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in wir ersuchen um Auskunft zu folgenden Punkten: Besteht für Richter und Rechtspfleger eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung? Falls ja, welche Inhalte sind vorgeschrieben? Gibt es spezielle Schulungen oder Weiterbildungsangebote zum Thema Behinderung, Barrierefreiheit und der Umgang mit Menschen mit Behinderungen? Falls ja, wie oft werden diese angeboten und sind sie verpflichtend? Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes stellt sich für uns die Frage, welche Abteilungen oder Stellen innerhalb des Justizministeriums für Diskriminierungsfälle im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zuständig sind. Können Sie uns hierzu nähere Informationen geben? Wir ersuchen zudem um eine Übersicht des Auftragsvolumens für Fortbildungen im Justizbereich – insbesondere in Bezug auf Schulungen zu den oben genannten Themen. Für Ihre Auskunft danken wir im Voraus und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3329/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Aus- und Weiterbildung von Richte…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Weiterbildung im Justizbereich [#3329]
Datum
27. Februar 2025 14:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Aus- und Weiterbildung von Richtern und Rechtspflegern im Bereich Behinderung & Barrierefreiheit. Wir haben dazu eine Information unserer Aus- und Fortbildungsabteilung im Bundesministerium für Justiz eingeholt. • Besteht für Richter und Rechtspfleger eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung? Falls ja, welche Inhalte sind vorgeschrieben? Ausbildung: Für Richter:innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine verpflichtende Ausbildung, die im Abschnitt II des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) und in der Richteramtsanwärter-Ausbildungs-Verordnung geregelt ist. Konkrete Inhalte der Ausbildung sind gesetzlich festgelegt und können unter anderem § 16 Abs 4 RStDG entnommen werden. Richter:innen des BVwG müssen gemäß Art. 134 Abs. 3 B–VG das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts– und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben, über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen. Eine verpflichtende Ausbildung für das Richteramt vor der Ernennung besteht nicht. Rechtspfleger:innen Für Rechtspfleger in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine verpflichtende Ausbildung. Zunächst ist die Absolvierung einer der Grundausbildungslehrgängen für den (qualifizierten) mittleren Dienst und den Fachdienst (§ 31 Abs. 8 und 9 Rechtspflegergesetz) erforderlich, danach erfolgt die Absolvierung des Grundlehrgang für Rechtspfleger nach den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes sowie der Absolvierung des Lehrgangs für das jeweilige angestrebte Arbeitsgebiet (Arbeitsgebietslehrgang). Da die Ausbildungsinhalte sich je nach Ausbildung und Arbeitsgebiet unterscheiden ist eine pauschale Auflistung der Inhalte nicht mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich. Fortbildung: Für Richter:innen und Rechtspfleger:innen besteht eine allgemeine Fortbildungsverpflichtung nach § 57 Abs 1 RStDG bzw. § 58 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. Konkrete Fortbildungsinhalte sind nicht vorgeschrieben. • Gibt es spezielle Schulungen oder Weiterbildungsangebote zum Thema Behinderung, Barrierefreiheit und der Umgang mit Menschen mit Behinderungen? Falls ja, wie oft werden diese angeboten und sind sie verpflichtend? Vom Bundesministerium für Justiz wird seit 2023 jährlich das Seminar „Menschen mit Behinderung - Achtung der Rechte und respektvoller Umgang im Justizalltag“ angeboten. Im vergangenen Jahr wurde der Schwerpunkt auf gehörloses Personen gelegt, im Jahr 2025 stehen Personen mit Sehbehinderung im Fokus. Im Jahr 2021 wurde das Seminar „Perspektivenwechsel - Vielfalt erleben“ angeboten. Im Jahr 2019 wurden vom Oberlandesgericht Graz fünf Schulungen zum Thema „Sensibilisierungsschulungen für Bedienstete zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG)“ durchgeführt. Im Jahr 2020 wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck das Seminar „Barrierefrei - Die UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtsprechung“ abgehalten. Im Jahr 2023 wurde vier Justizmitarbeiter:innen die Teilnahme am Seminar „Update Barrierefreiheit: Die neue ÖNORM B 1600“ ermöglicht. Regelmäßig werden auch interdisziplinäre Fortbildungen zum Erwachsenenschutzgesetz und Heimaufenthaltsgesetz abgehalten. Darüber hinaus stehen Justizmitarbeiter:innen das Fortbildungsangebot der Verwaltungsakademie des Bundes offen, die jährliche mehrere Seminare zu den in der Frage genannten Themen veranstalten. Das Programm ist auf der Webseite der Verwaltungsakademie des Bundes frei abrufbar. Zur verpflichtenden Weiterbildung wird auf die Frage 2 verwiesen. • Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes stellt sich für uns die Frage, welche Abteilungen oder Stellen innerhalb des Justizministeriums für Diskriminierungsfälle im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zuständig sind. Können Sie uns hierzu nähere Informationen geben? Angelegenheiten der IKT-Sicherheit und der Barrierefreiheit im IKT-Bereich (inkl. Barrierefreiheitsbeauftragter für den IT-Bereich) - Abt III3 Barrierefreiheitsbeauftragte für den gebäudetechnischen Bereich - Abt III2 Koordinierung und Evaluierung von Maßnahmen für ein barrierefreies Ressort - Abt III4 Nähere Informationen dazu sind der Geschäftseinteilung des BMJ auf der Website Justiz zu entnehmen. • Wir ersuchen zudem um eine Übersicht des Auftragsvolumens für Fortbildungen im Justizbereich – insbesondere in Bezug auf Schulungen zu den oben genannten Themen. Diese Daten liegen dem Bundesministerium für Justiz nicht vor. Da die Aus- und Fortbildung in der Justiz von einer Vielzahl an Stellen angeboten werden (Zentralstelle, Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften, Landesgerichte, Staatsanwaltschaften, Bundesverwaltungsgericht, Vereinigung der österreichischen Richter:innen, Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) und darüber hinaus die Fortbildung zumeist von Justizbediensteten in den Räumlichkeiten der Justiz abgehalten werden und daher Kostenanteile herausgerechnet werden müssten, stellt die Aufschlüsselung der Kosten für Fortbildungsveranstaltungen einen unvertretbar hohen Aufwand dar, der im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes nicht geleistet werden kann (siehe dazu die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Auskunftspflichtgesetz, 41 d.B. (XVII. GP). Die Kosten der Fortbildungsveranstaltungen der Verwaltungsakademie des Bundes müssten direkt dort erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort! Darf ich Sie noch bitten mitzuteilen, wie…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Weiterbildung im Justizbereich [#3329]
Datum
27. Februar 2025 14:42
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort! Darf ich Sie noch bitten mitzuteilen, wieviele Richter:innen und Rechtspfleger:innen von den genannten Fortbildungsangeboten im Kontext von Behinderung jeweils teilgenommen haben? Nachdem die Angebote freiwillig sind, wäre es möglich, dass niemand oder nur wenige davon Gebrauch gemacht haben? Bitte um möglichst genaue Darstellung. Werden Richter:innen und Rechtspfleger:innen während der Fortbildungen freigestellt? Wieviele Stunden jährlich dürfen für Fortbildung:en genutzt werden und wieviel werden tatsächlich genutzt? Existieren dazu Zahlen? Eventuell sogar aufgeschlüsselt nach genutztem Angebot oder nach Angebotsgruppe (zB Thema Sensibilisierung, Thema Rechtsforbildung...). Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3329/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren weiteren Fragen wurden uns von der Fachabteilung folgende Informationen zur …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Weiterbildung im Justizbereich [#3329]
Datum
28. Februar 2025 08:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren weiteren Fragen wurden uns von der Fachabteilung folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Die folgende Liste an Seminare sind lediglich die Seminare, die einen einschlägigen Titel haben und sich ausschließlich mit den Themen beschäftigt haben. Es muss betont werden, dass der Umgang mit Menschen mit Behinderung in unterschiedlichsten Seminare, beispielweise Kommunikationsseminaren, Opferschutzseminaren, Umgang mit traumatisierten Personen, Diversitätsseminaren, etc mitbehandelt wird, die in dieser Liste nicht aufscheinen. Eine Auswertung nach Richter:innen und Rechtspfleger:innen ist ohne größeren Aufwand nicht möglich. „Menschen mit Behinderung - Achtung der Rechte und respektvoller Umgang im Justizalltag“ 2024 7 Personen „Menschen mit Behinderung - Achtung der Rechte und respektvoller Umgang im Justizalltag“2023 7 Pesonen „Perspektivenwechsel - Vielfalt erleben“ 42 Personen OLG Graz 2019 „„Sensibilisierungsschulungen für Bedienstete zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG)“ 55 Personen insgesamt OLG Innsbruck 2020 „Barrierefrei - Die UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtsprechung“ 24 Personen „Update Barrierefreiheit“ 4 Personen „Fragen der Perspektive - Erwachsenenschutz“ 2020 und 2021 42 Personen insgesamt „Praxis zum Erwachsenenschutzgesetz“ 2021 25 Personen „Erwachsenenschutzrecht“ 2022-2024 60 Personen insgesamt „Erwachsenenschutz“ 2023 35 Personen „Erwachsenenschutzrecht Rechtssprechung“ 2024 16 Personen „Fachtagung interdisziplinär zur Reform des UBG 2023“ 36 Personen Die Teilnahmezahlen von den Seminaren der Verwaltungsakademie des Bundes können vom Bundesministerium für Justiz nicht abgefragt werden und wären bei dieser zu erfragen. Richter:innen und Rechtspfleger:innen werden für die hier angesprochenen Seminare freigestellt. Dies gilt auch für externe Seminare, wenn Sie im dienstlichen Interesse sind. Es gibt keine maximale Anzahl an Tagen, die für Fortbildungen genutzt werden darf. Die Teilnahme an Fortbildungen muss jeweils genehmigt werden. Darüber wie viele Fortbildungstage von Richter:innen und Rechtspfleger:innen genutzt werden ist ohne größeren, manuellen Aufwand nicht feststellbar. Uns stehen dazu daher keine Daten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen