Weitergabe von Kontaktdaten

Anfrage an: Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bin Stadträtin für Biodiversität, Land- und Forstwirtschaft. Für unsere Gemeindezeitung soll ich Informationsartikel über die Tätigkeiten verschiedener Akteur*innen – wie Förster, Jäger, Lehrende, den Biosphärenpark, den Landschaftspflegeverein, die KLAR-Region etc. – im gemeindeeigenen Wald sowie zu Themen rund um Biodiversität verfassen bzw. Themen und Texte vorschlagen.

Außerdem sollte ich für den Landschaftspflegeverein, da die Amtsperson und die Zuständige vom Landschaftspflegeverein auf Urlaub sein würden, mit den Pächtern der Jagd- und Fischereirechte die Termine für die Beweidung der Trockenrasenflächen durch Ziegen besprechen, um deren Wiederherstellung zu unterstützen.

Als ich dann beim zuständigen Mitarbeiter des Amtes um die Kontaktdaten unserer Vertragspartner für die Jagd- und Fischereipacht bat – ich habe ausdrücklich um vollständige Kontaktdaten gebeten, nicht nur um Telefonnummern – erhielt ich folgende Antwort:

„Aus Datenschutzgründen darf ich die Telefonnummern nicht weitergeben. Man findet jedoch beide über Google.“
Der Mitarbeiter war in alle Gespräche eingebunden als die Vorgehensweise besprochen wurden. Stimmt es, dass man mir diese Daten für die Ausübung der besprochenen Tätigkeitennicht geben darf?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. Juni 2025
  • Frist
    12. August 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Weitergabe von Kontaktdaten [#3442]
Datum
17. Juni 2025 15:40
An
Datenschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bin Stadträtin für Biodiversität, Land- und Forstwirtschaft. Für unsere Gemeindezeitung soll ich Informationsartikel über die Tätigkeiten verschiedener Akteur*innen – wie Förster, Jäger, Lehrende, den Biosphärenpark, den Landschaftspflegeverein, die KLAR-Region etc. – im gemeindeeigenen Wald sowie zu Themen rund um Biodiversität verfassen bzw. Themen und Texte vorschlagen. Außerdem sollte ich für den Landschaftspflegeverein, da die Amtsperson und die Zuständige vom Landschaftspflegeverein auf Urlaub sein würden, mit den Pächtern der Jagd- und Fischereirechte die Termine für die Beweidung der Trockenrasenflächen durch Ziegen besprechen, um deren Wiederherstellung zu unterstützen. Als ich dann beim zuständigen Mitarbeiter des Amtes um die Kontaktdaten unserer Vertragspartner für die Jagd- und Fischereipacht bat – ich habe ausdrücklich um vollständige Kontaktdaten gebeten, nicht nur um Telefonnummern – erhielt ich folgende Antwort: „Aus Datenschutzgründen darf ich die Telefonnummern nicht weitergeben. Man findet jedoch beide über Google.“ Der Mitarbeiter war in alle Gespräche eingebunden als die Vorgehensweise besprochen wurden. Stimmt es, dass man mir diese Daten für die Ausübung der besprochenen Tätigkeitennicht geben darf?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3442/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Datenschutzbehörde
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Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juni 2025 15:40
Status
Warte auf Antwort
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Anfragesteller/in
AW: AUTOMATISCHE ANTWORT: Vielen Dank für Ihre Nachricht! / AUTO REPLY: Thank you for your message! [#3442] Guten …
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AUTOMATISCHE ANTWORT: Vielen Dank für Ihre Nachricht! / AUTO REPLY: Thank you for your message! [#3442]
Datum
29. Juni 2025 16:51
An
Datenschutzbehörde
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, leider habe ich bislang noch keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. Mich interessiert persönlich sehr, inwiefern Datenschutzbestimmungen und das Amtsgeheimnis tatsächlich dem Schutz der Bürger*innen dienen – oder ob sie nicht vielmehr häufig als Vorwand genutzt werden, um Informationen zu verweigern, Kontrolle auszuüben oder Menschen zu schikanieren. In diesem konkreten Fall betrifft es mich selbst. In der Vergangenheit haben mir immer wieder Menschen ihre Erfahrungen und Befürchtungen geschildert, dass sie sich nicht ausreichend und nicht korrekt informiert fühlen. Ich konnte das lange nicht eindeutig nachvollziehen oder belegen. Nun aber glaube ich, selbst eine solche Erfahrung gemacht zu haben, und möchte mich daher mit meinem konkreten Fall an Sie wenden und gegebenenfalls auch den Bürgermeister um Klärung bitten. Ich habe meinen Verdacht dem Bürgermeister gegenüber bisher nicht geäußert, da ich zuvor gerne fachkundige Informationen einholen möchte. Es handelt sich um die Gemeinde Bad Vöslau, falls Sie Rücksprache mit dem Amt halten möchten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3442/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
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Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juni 2025 16:51
Status
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