Weiterleitung von Meldedaten
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
In Österreich besteht ein "Meldezwang". Also jeder muss sich binnen einer Frist an und abmelden und wird dann im Melderegister gespeichert.
An welche Stellen werden die Meldedaten automatisch oder auf Verlangen UNENTGELTLICH weitergegeben, nachdem man sich angemeldet hat?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2015
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30. September 2015
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