Weiterleitung von Meldedaten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In Österreich besteht ein "Meldezwang". Also jeder muss sich binnen einer Frist an und abmelden und wird dann im Melderegister gespeichert.

An welche Stellen werden die Meldedaten automatisch oder auf Verlangen UNENTGELTLICH weitergegeben, nachdem man sich angemeldet hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2015
  • Frist
    30. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Weiterleitung von Meldedaten [#394]
Datum
5. August 2015 13:57
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In Österreich besteht ein "Meldezwang". Also jeder muss sich binnen einer Frist an und abmelden und wird dann im Melderegister gespeichert. An welche Stellen werden die Meldedaten automatisch oder auf Verlangen UNENTGELTLICH weitergegeben, nachdem man sich angemeldet hat?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Anfrage betreffend Weiterleitung von Meldedaten
Datum
10. August 2015 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen