Wer trägt Kosten für Polizeieinsatz des privaten Bilderberg-Treffens in Telfs 2015

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Aufgrund der Presseaussendung des BMI "Artikel Nr: 12308 vom Donnerstag, 30. April 2015, 08:18 Uhr", beantrage ich Auskunft, wer die Kosten zum Schutz des privaten Bilderberg-Treffens in Telfs 2015, auf dem sämtliche Teilnehmer als Privatleute teilnehmen (laut bilderbergmeetings.org), trägt.

Auszug der BMI-Presseaussendung:
"Auf polizeilicher Ebene verbindet Österreich und Bayern seit einem Jahr die intensiven Vorbereitungen für den G7-Gipfel und das Bilderberg-Treffen", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner nach einem Arbeitstreffen mit dem bayerischen Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, am 29. April 2015 in Wien. "Ziel des gemeinsamen Polizeieinsatzes ist es, den Schutz der Veranstaltungen und der Teilnehmer sicherzustellen, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten und Anschläge zu verhindern oder abzuwehren."
"Ende Mai geht es in die heiße Einsatzphase: Dann werden unsere Beamtinnen und Beamten 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr, mit den deutschen Kollegen zusammenarbeiten und Informationen austauschen", sagte die Innenministerin. In Österreich werden bis zu 2.100 Polizistinnen und Polizisten den Einsatz unterstützen. Etwa 4.000 deutsche Einsatzkräfte werden zudem in Österreich nächtigen. Die operative Führung des Gesamteinsatzes liegt bei der Landespolizeidirektion Tirol. Im Innenministerium wird unterstützend ein Koordinierungsstab eingerichtet."
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi/_news/bmi.…

Trägt diese private Organisation "http://www.bilderbergmeetings.org" vollständig die Kosten des Einsatzes in Telfs oder werden die Kosten vom Österreichischen Steuerzahler übernommen?

Vielen Dank für diese Auskunft!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2015
  • Frist
    25. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wer trägt Kosten für Polizeieinsatz des privaten Bilderberg-Treffens in Telfs 2015 [#354]
Datum
30. April 2015 14:26
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aufgrund der Presseaussendung des BMI "Artikel Nr: 12308 vom Donnerstag, 30. April 2015, 08:18 Uhr", beantrage ich Auskunft, wer die Kosten zum Schutz des privaten Bilderberg-Treffens in Telfs 2015, auf dem sämtliche Teilnehmer als Privatleute teilnehmen (laut bilderbergmeetings.org), trägt. Auszug der BMI-Presseaussendung: "Auf polizeilicher Ebene verbindet Österreich und Bayern seit einem Jahr die intensiven Vorbereitungen für den G7-Gipfel und das Bilderberg-Treffen", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner nach einem Arbeitstreffen mit dem bayerischen Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, am 29. April 2015 in Wien. "Ziel des gemeinsamen Polizeieinsatzes ist es, den Schutz der Veranstaltungen und der Teilnehmer sicherzustellen, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten und Anschläge zu verhindern oder abzuwehren." "Ende Mai geht es in die heiße Einsatzphase: Dann werden unsere Beamtinnen und Beamten 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr, mit den deutschen Kollegen zusammenarbeiten und Informationen austauschen", sagte die Innenministerin. In Österreich werden bis zu 2.100 Polizistinnen und Polizisten den Einsatz unterstützen. Etwa 4.000 deutsche Einsatzkräfte werden zudem in Österreich nächtigen. Die operative Führung des Gesamteinsatzes liegt bei der Landespolizeidirektion Tirol. Im Innenministerium wird unterstützend ein Koordinierungsstab eingerichtet." http://www.bmi.gv.at/cms/bmi/_news/bmi.aspx?id=3138767650303242654C453D&page=0&view=1 Trägt diese private Organisation "http://www.bilderbergmeetings.org" vollständig die Kosten des Einsatzes in Telfs oder werden die Kosten vom Österreichischen Steuerzahler übernommen? Vielen Dank für diese Auskunft!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 30. April 2015 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Wer trägt Kosten für Polizeieinsatz des privaten Bilderberg-Treffens in Telfs 2015 [#354]
Datum
8. Juni 2015 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 30. April 2015 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist ein Grundanliegen der Polizei. Das gilt bei allen Veranstaltungen und Großereignissen, wie etwa bei der Fußball-Europameisterschaft 2008, der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 oder auch bei Staatsbesuchen. Wie bei vergangenen G7 bzw. G8-Gipfeln bzw. Bilderbergtreffen ist auch heuer mit Demonstrationen, die leider nicht immer friedlich verlaufen, zu rechnen. Daher kommt die Polizei ihrer Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung und des Eigentums, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie die Gewährleistung des Versammlungsrechts für friedlichen Protest nach. Freie Meinungsäußerung und die Abhaltung von Kundgebungen und Demonstrationen ist ein demokratisches Recht, das auch im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel bzw. Bilderbergtreffen gewahrt wird. Da an dem von ihnen angesprochenen Treffen auch sogenannte „Völkerrechtssubjekte“ teilnehmen, ist laut Sicherheitspolizeigesetz, § 22 Abs1 Ziffer 3, die Polizei rechtlich verpflichtet, ihre polizeilichen Aufgaben wie etwa die Abwehr und Verhinderung von Anschlägen in entsprechender Weise wahrzunehmen. Die Innensicherung wird beim Bilderbergtreffen jedoch durch einen privaten Sicherheitsdienst vorgenommen und ist nicht Aufgabenbereich der Sicherheitspolizei. Daher fallen in diesem Zusammenhang keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen