Werbesujet zur Registrierungspflicht anonymer Handywertkarten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bezugnehmend auf die aktuelle Inseratkampagne des BMVIT und BMI hinsichtlich Registrierungspflicht von Handy-SIM-Karten mit dem Wortlaut "ANONYMITÄT FÖRDERT KRIMINALITÄT" begehre ich die Auskunft zu folgenden Fragestellungen:

Wie groß ist/war das Budget für die Kampagne seitens des BMI?

Wie lange läuft die Kampagne?

In welchen Medien wurden die Sujets geschaltet?

Hinsichtlich der Behauptung, dass Anonymität die Kriminalität fördere, bitte ich Sie, mir die Studien, auf die sich diese Behauptung stützt, im Wortlaut mitzuteilen bzw. wer die AutorInnen der Studien sind und wie diese im Wortlaut heißen und wo sie publiziert wurden.

Sollte es interne Studien dazu geben, bitte ich um Einsicht dieser.

Ich stelle diese Anfrage als Communications Manager des Vereins epicenter.works (http://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,
Iwona Laub

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • 2 Follower:innen
Iwona Laub
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Iwona Laub
Betreff
Werbesujet zur Registrierungspflicht anonymer Handywertkarten [#1683]
Datum
18. Januar 2019 13:34
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bezugnehmend auf die aktuelle Inseratkampagne des BMVIT und BMI hinsichtlich Registrierungspflicht von Handy-SIM-Karten mit dem Wortlaut "ANONYMITÄT FÖRDERT KRIMINALITÄT" begehre ich die Auskunft zu folgenden Fragestellungen: Wie groß ist/war das Budget für die Kampagne seitens des BMI? Wie lange läuft die Kampagne? In welchen Medien wurden die Sujets geschaltet? Hinsichtlich der Behauptung, dass Anonymität die Kriminalität fördere, bitte ich Sie, mir die Studien, auf die sich diese Behauptung stützt, im Wortlaut mitzuteilen bzw. wer die AutorInnen der Studien sind und wie diese im Wortlaut heißen und wo sie publiziert wurden. Sollte es interne Studien dazu geben, bitte ich um Einsicht dieser. Ich stelle diese Anfrage als Communications Manager des Vereins epicenter.works (http://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Iwona Laub
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Iwona Laub <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Iwona Laub