Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Für erwerbstätige Menschen, also jünger als 65 Jahre, war die sogenannte Corona-Pandemie nachweislich nie eine ernste Gefahr. Aus heutzutage nicht verständlichen Gründen, wie z.B. der längst widerlegte, angebliche Übertragungsschutz, sind vielen Menschen dieses Alters trotzdem sogenannte Corona-Impfungen empfohlen und verabreicht worden.

Auf die Verabreichung der sogenannten Impfstoffe sind häufig bis meistens ein bis zwei Krankenstandstage gefolgt. Diese werden jedoch nicht an die Krankenversicherer gemeldet, da diese nur einzelne Tage betreffen und nur intern im Unternehmen bekannt sind.

1. Gibt es valide Daten aus staatlichen Organisationen (Staatsunternehmen, Behörden, Schulen, öffentlicher Dienst, usw.) betreffend Krankenstandstage nach sogenannten Impfungen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn nein, müssten diese Daten dann nicht nachträglich eingefordert werden?
4. Wenn das nicht getan wird, warum nicht?

Antwort verspätet

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  • Datum
    19. Mai 2024
  • Frist
    14. Juli 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen [#3108]
Datum
19. Mai 2024 11:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Für erwerbstätige Menschen, also jünger als 65 Jahre, war die sogenannte Corona-Pandemie nachweislich nie eine ernste Gefahr. Aus heutzutage nicht verständlichen Gründen, wie z.B. der längst widerlegte, angebliche Übertragungsschutz, sind vielen Menschen dieses Alters trotzdem sogenannte Corona-Impfungen empfohlen und verabreicht worden. Auf die Verabreichung der sogenannten Impfstoffe sind häufig bis meistens ein bis zwei Krankenstandstage gefolgt. Diese werden jedoch nicht an die Krankenversicherer gemeldet, da diese nur einzelne Tage betreffen und nur intern im Unternehmen bekannt sind. 1. Gibt es valide Daten aus staatlichen Organisationen (Staatsunternehmen, Behörden, Schulen, öffentlicher Dienst, usw.) betreffend Krankenstandstage nach sogenannten Impfungen? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn nein, müssten diese Daten dann nicht nachträglich eingefordert werden? 4. Wenn das nicht getan wird, warum nicht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soz…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Wirtschaftlicher Schaden durch sogenannte Corona-Impfungen [#3108] [20240521-082831103/20240523-100054932]
Datum
23. Mai 2024 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingelangt und wurde zur weiteren Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet.