Wirtschaftlichkeit der Zusammenführung der Sozialversicherungsträger

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mit 2020 sind die in Österreich bestehenden 21 Sozialversicherungsträger auf fünf zusammen geführt worden.
Dies hat natürlich Kosten verursacht, ich zitiere (Jahr 2019): "Sozialministerin Brigitte Zarfl schreibt in einer Anfragebeantwortung von 300 bis 400 Millionen Euro."
Mittlerweile ist einige Zeit vergangen, sodass genauere Daten über die Wirtschaftlichkeit verfügbar sein müssten.

1. Welche Kosten haben diese Zusammenführungen tatsächlich verursacht?
2. Wie viel Kosten konnten in den darauf folgenden Jahren eingespart werden? Wie sieht das für die Jahre 2021, 2022 und 2023 aus?
3. Aus dem Jahr 2024 betrachtet: Lässt sich diese Zusammenführung durch Wirtschaftlichkeit begründen?

Ergebnis der Anfrage

1. Die Kosten für die Zusammenführung betragen nicht wie früher gesagt 300-400 Millionen, sondern eher 50. Sich da um den Faktor 6-8 zu verrechnen zeugt von echter Kompetenz.
2. Was es in den Jahren 2021-2023 gebracht hat, das weiß man nicht. Das müsste man von den Versicherungsträgern gesondert erfragen (Warum weiß das Gesundheitsministerium das nicht?). Das zeugt wieder von Kompetenz.

Einfach arg!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2024
  • Frist
    28. September 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wirtschaftlichkeit der Zusammenführung der Sozialversicherungsträger [#3167]
Datum
3. August 2024 09:43
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mit 2020 sind die in Österreich bestehenden 21 Sozialversicherungsträger auf fünf zusammen geführt worden. Dies hat natürlich Kosten verursacht, ich zitiere (Jahr 2019): "Sozialministerin Brigitte Zarfl schreibt in einer Anfragebeantwortung von 300 bis 400 Millionen Euro." Mittlerweile ist einige Zeit vergangen, sodass genauere Daten über die Wirtschaftlichkeit verfügbar sein müssten. 1. Welche Kosten haben diese Zusammenführungen tatsächlich verursacht? 2. Wie viel Kosten konnten in den darauf folgenden Jahren eingespart werden? Wie sieht das für die Jahre 2021, 2022 und 2023 aus? 3. Aus dem Jahr 2024 betrachtet: Lässt sich diese Zusammenführung durch Wirtschaftlichkeit begründen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3167/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2024-0.576.846-2-A - Antwortschreiben an Antragsteller/in Antragsteller/in Bundesministerium für Soziales, Gesundh…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
2024-0.576.846-2-A - Antwortschreiben an Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
28. August 2024 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Sektion II - Sozialversicherung Abteilung II/A/3 - Allgemeine Rechtsangelegenheiten der Sozialversicherung und Koordination, Büro Service Stelle II Katja Bagyura Teamassistenz Stellvertretende Leiterin Büro Service Stelle II +43 1 71100-866594 Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> sozialministerium.at<https://www.sozialministerium.at/>
Anfragesteller/in
AW: 2024-0.576.846-2-A - Antwortschreiben an Antragsteller/in Antragsteller/in [#3167] Guten Tag, aus der Antwort…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: 2024-0.576.846-2-A - Antwortschreiben an Antragsteller/in Antragsteller/in [#3167]
Datum
28. August 2024 08:30
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aus der Antwort, speziell zur Frage zwei, entnehme ich, dass es (noch) keine validen Daten dazu gibt. Vielleicht kommt das noch. Vieler Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3167/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>