Woraus ergibt sich der Bedarf von Familienzuzug für Wirtschaftsflüchtlinge?
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
In den Medien wird stets kolportiert, dass Ausländer, die nach Österreich kommen (wohl gemerkt geht es darbei nicht um Asylanten, da versteht sich das von selber), ein RECHT auf Familienzusammenführung haben würden. Dies auch, wenn der betreffende Ausländer jederzeit in seine Heimat zu seiner Familie zurückkehren könnte. Angeblich richtet sich das nach der EMRK und dem Menschenrecht auf Familie. Stimmt das tatsächlich? Gilt dieses Recht auf Familienzusammenführung obwohl jemand diese freiwillige verlässt, um im Ausland zu arbeiten? Ich habe gesehen, dass die Österreichischen Gesetze dies erlauben, mich interessiert, warum diese geschaffen wurden. Hat das wirklich mit der EMRK zu tun?
Anfrage erfolgreich
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Datum11. November 2014
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6. Januar 2015
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