Woraus ergibt sich der Bedarf von Familienzuzug für Wirtschaftsflüchtlinge?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den Medien wird stets kolportiert, dass Ausländer, die nach Österreich kommen (wohl gemerkt geht es darbei nicht um Asylanten, da versteht sich das von selber), ein RECHT auf Familienzusammenführung haben würden. Dies auch, wenn der betreffende Ausländer jederzeit in seine Heimat zu seiner Familie zurückkehren könnte. Angeblich richtet sich das nach der EMRK und dem Menschenrecht auf Familie. Stimmt das tatsächlich? Gilt dieses Recht auf Familienzusammenführung obwohl jemand diese freiwillige verlässt, um im Ausland zu arbeiten? Ich habe gesehen, dass die Österreichischen Gesetze dies erlauben, mich interessiert, warum diese geschaffen wurden. Hat das wirklich mit der EMRK zu tun?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2014
  • Frist
    6. Januar 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
11. November 2014 14:30
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den Medien wird stets kolportiert, dass Ausländer, die nach Österreich kommen (wohl gemerkt geht es darbei nicht um Asylanten, da versteht sich das von selber), ein RECHT auf Familienzusammenführung haben würden. Dies auch, wenn der betreffende Ausländer jederzeit in seine Heimat zu seiner Familie zurückkehren könnte. Angeblich richtet sich das nach der EMRK und dem Menschenrecht auf Familie. Stimmt das tatsächlich? Gilt dieses Recht auf Familienzusammenführung obwohl jemand diese freiwillige verlässt, um im Ausland zu arbeiten? Ich habe gesehen, dass die Österreichischen Gesetze dies erlauben, mich interessiert, warum diese geschaffen wurden. Hat das wirklich mit der EMRK zu tun?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
In der Anlage wird das Dokument zur weiteren Verwendung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
15. Dezember 2014 08:15
Status
Anfrage erfolgreich
In der Anlage wird das Dokument zur weiteren Verwendung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen